-
Neuköllner Linken-Politiker Ahmed Abed vertrat Ibrahim Ibrahim vor Gericht
-
Susanne Johna kündigt Kandidatur als BÄK-Präsidentin an
-
Die schnellsten Kampfpanzer der Welt: Von 80 km/h und dem Einfluss des Gewichts
-
Schüler des Heisenberg-Gymnasiums erforschen Enzymkinetik am KIT
-
Wetterexperten rechnen mit früherem Schnee als erwartet
-
Nicolas Feuz über KI-Kontroverse: Thélyson Orélien als Sündenbock der Literaturwelt
-
Finanznot in der Kinder- und Jugendmedizin: Ostschweizer Kinderspital nur dank Spenden im Plus
-
Kantonsregierung Zürich blockiert barrierefreie Querungen zugunsten des Autoverkehrs
-
Lando Norris holt Pole-Position im nassen Qualifying zum GP Brasilien
-
Arzt mit 20'000 Franken Lohn: So viel gibt die Familie pro Monat aus
-
Hartmut Graßl: Klimawandel erzwingt neues Zeitalter und US-Wahl als Wendepunkt
-
RB Leipzig lässt Stadionpublikum über die Pausenmusik abstimmen
-
Zolgensma: Novartis untersucht mögliche Verbindung zu Tumorfällen
-
Sarkopenie früh erkennen und Muskelkraft im Alter gezielt erhalten
-
Gesundheitskompetenz: Vier Schritte zu verlässlicheren Entscheidungen
-
KI verändert Softwaretests und erhöht den Bedarf an Qualitätssicherung
-
Calif.io-Exploit umging Apples Blockierungsmodus auf dem iPhone
-
Siri AI erhält mit iOS 27.3 Zugriff auf Dateien und mehr App-Funktionen
-
Powerbanks ab 20.000 mAh im Vergleich: Verbatim vor Anker
-
Softwareupdate bringt älteren VW-ID-Modellen Batterie-Vorkonditionierung
-
McLaren erprobt beim Saisonfinale bereits Lösungen für 2027
Schauspieler Ulmen unterliegt in Streit mit "Spiegel" größtenteils vor Gericht
Im Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler Christian Ulmen und dem "Spiegel" hat das Landgericht Hamburg vorläufig einen großen Teil der von Ulmen angegriffenen Berichterstattung erlaubt. Das Nachrichtenmagazin durfte über bestimmte Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes schreiben, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Ulmen kann noch Beschwerde einlegen.
Der Schauspieler hatte einstweilige Verfügungen mit Bezug auf fünf Passagen der Artikel beantragt und wollte so erreichen, dass diese nicht weiter veröffentlicht werden. Nur in Bezug auf einen der Abschnitte hatte er nun Erfolg. Die übrigen strittigen Äußerungen erklärte das Gericht für zulässig.
Demnach durfte das Magazin über Gewaltvorwürfe berichten. Aus dem Kontext der Beiträge entstehe außerdem der Verdacht, dass Ulmen fremde Deepfake-Videos verschickt habe, die Fernandes zeigen sollten. Auch das hielt das Gericht für zulässig.
Der "Spiegel" habe die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung beachtet, erklärte es. Der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen liege vor. Außerdem durfte das Magazin aus der E-Mail-Korrespondenz zwischen Ulmen und seinem Strafverteidiger zitieren.
Untersagt wurden dagegen bestimmte Äußerungen über einen aufgehobenen Gerichtstermin in Palma de Mallorca. Der "Spiegel" erklärte am Freitag bereits, dass er seine Berichterstattung diesbezüglich "leicht geändert und dies durch einen Transparenzhinweis entsprechend kenntlich gemacht" habe. Gegen diese Entscheidung des Gerichts will das Magazin Widerspruch einlegen.
Der "Spiegel" hatte zuerst über die Vorwürfe von Fernandes gegen ihren Ex-Mann berichtet. Nach Auswertung dieser Berichterstattung sprach die Staatsanwaltschaft im schleswig-holsteinischen Itzehoe Ende März von einem Anfangsverdacht gegen Ulmen und verwies zugleich darauf, dass für den Schauspieler weiter die Unschuldsvermutung gelte. Ulmen bestreitet die Anschuldigungen, er habe gefälschte pornografische Aufnahmen verbreitet, die Fernandes darstellen sollen.
Der heute 50 Jahre alte Ulmen und die 44-jährige Moderatorin und Schauspielerin Fernandes waren seit 2011 ein Paar, vergangenes Jahr gaben sie ihre Trennung bekannt. Die beiden haben eine gemeinsame Tochter.
Fernandes' Vorwürfe führten in Deutschland zu einer Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte in der Folge an, Gesetzeslücken schließen zu wollen.
Mitte April stellte sie einen Gesetzentwurf vor, der Lücken im Strafrecht schließen und Opfern mehr Möglichkeiten geben soll, sich zur Wehr zu setzen. So soll etwa das Erstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. An den Plänen wurde aber schon seit Längerem gearbeitet, die schwarz-rote Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag ein Gesetz gegen digitale Gewalt vereinbart.
A.P.Maia--PC