-
Nach Berlin-Wahl: Evers zu neuem CDU-Fraktionschef gewählt
-
Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen
-
Nach Gerichtsentscheid: CNN, MS NOW und Politico wieder zu Weißem Haus zugelassen
-
Thüringens Ministerpräsident fordert von Union "programmatischen Neuanfang"
-
Xi bei Trump im Weißen Haus: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
Treu feiert Debüt bei Klopp-Einstand
-
Xi bei Trump im Weißen Hauws: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen
-
SPERRFRIST FREITAG 00.01 UHR: Sachsens Innenminister stellt Grundrecht auf Asyl in Frage
-
Französische Schauspielerin Marion Cotillard fürchtet sich vor Potenzial von KI
-
Abbas: Politik Israels bedroht "Leben und Existenz" der Palästinenser
-
Deutsche Zentralbankerin Schnabel wechselt von EZB zum Internationalen Währungsfonds
-
Xi von Trump im Weißen Haus empfangen
-
Weißes Haus ignoriert Gerichtsanordnung und hält Hausverbot für Medien aufrecht
-
USA-China-Gipfel in Washington: Trump betont Gemeinsamkeit bei KI - Xi ruft zu "Partnerschaft" auf
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus
-
Beugehaft ausgesetzt: Linksextremistin Lina E. vorläufig wieder frei
-
Leo XIV. ruft zu "vorausschauendem" Handeln gegen Klimawandel auf
-
Berliner Polizei startet KI-gestützte Videoüberwachung
-
Allianz-Studie: Hitzewellen im Sommer 2026 kosten Deutschland 25 Milliarden Euro
-
Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus
-
Heftiger Streit um Erbe von Dolly Parton kurz nach ihrem Tod
-
Tausende demonstrieren in Sri Lanka gegen umstrittene Justizreform
-
Boxen: Fury gegen Joshua am 11. Dezember in Cardiff
-
13-Jähriger in Hamburg als mutmaßlicher Auftragsmörder festgenommen
-
Brandenburgs Ministerpräsident Woidke rät von Koalition mit Linkspartei ab
-
Appelle und persönliche Schicksale: Bundestag debattiert über Organspende
-
Im Westjordanland verletzter Sohn des israelischen Botschafters schwebt in Lebensgefahr
-
Neffe und Manager von Dolly Parton streiten um ihr Erbe
-
Pakistan greift mehrere Provinzen in Afghanistan aus der Luft an - vier Tote
-
Schädling für die Landwirtschaft: Invasive Zikade erstmals in der EU entdeckt
-
Deutschlands bekanntester Elch ist tot: Bert auf Weide in Brandenburg verendet
-
Polen stuft Brand in Starlink-Station als "Sabotage" und Teil "hybrider Kriegsführung" ein
-
Schulddebatte nach Berliner Olympiarückzug: Wegner kritisiert Linkspartei scharf
-
Energie, Rente, Tankrabatt: Ökonomen mit Fundamentalkritik an Bundesregierung
-
JVA Gablingen: Landgericht Augsburg lässt Anklage wegen Gefangenenmisshandlung zu
-
Geheimdienst-Reform: Warnung vor Massenüberwachung bei Debatte im Bundestag
-
Mindestens acht Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Illegale Zigarettenproduktion in Nordrhein-Westfalen: Wohl 28 Millionen Euro Schaden
-
Sachsen-Anhalt: SPD unternimmt Vorstoß für Regierungsbildung an AfD vorbei
-
Keine Sozialversicherungspflicht für selbstständige Stuntleute mit hohen Ausgaben
-
Feuerwehr und Polizei retten in Ruhrgebiet zwei Katzenbabys
-
Beitrag mit NS-Parole: X gewinnt Rechtsstreit mit Aufsichtsbehörde in Niedersachsen
-
Uli Hoeneß gewinnt gegen Nachbarin in Rechtsstreit um zwei Bäume
-
Betrüger erbeuten mittleren sechsstelligen Betrag von 85-Jähriger
-
Ο Alex Bodi και ο καθηγητής Δρ. Stefan Haupt συμφωνούν σε συνεργασία για μια θρυλική συλλογή έργων τέχνης στη Ρουμανία
-
Debatte über Reform von Organspende im Bundestag begonnen
-
Zwei junge Männer sterben bei Autounfall in Brandenburg
-
Forschungsinstitute sehen deutliches Wachstum 2026 trotz schlechter Stimmung
-
Preiserhöhung bei Fernwärme: Europäischer Gerichtshof urteilt zugunsten von Kunden
Gerichtsentscheidung zu AfD-Jugendorganisation befeuert Debatte um JA-Verbot
Der Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", teilte das Gericht am Dienstag mit und lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab. Die Entscheidung befeuerte die Debatte um ein juristisches Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Organisationen und ein Verbot der JA.
Zur Begründung führte das Gericht aus, die JA halte an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.
Zudem stellte das Verwaltungsgericht eine massive ausländerfeindliche Agitation der JA fest, die sich insbesondere gegen den Islam und Muslime richte. Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer würden zudem als "Schmarotzer und kriminell" bezeichnet, erklärte das Gericht weiter.
Die Entscheidung des Gerichts befeuerte die Diskussion über den Umgang mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen und ein mögliches Verbot der JA. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht den Rechtsstaat durch das Urteil gestärkt. "Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben", erklärte Faeser am Dienstag in Berlin. "Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen."
SPD-Chefin Saskia Esken forderte die schnelle Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus. "Nach dem heutigen Urteil besteht kein Zweifel mehr, dass Rechtsextremismus, rassistische Überlegenheitsphantasien und völkische Gesinnung in der Jungen Alternative vorherrschen", sagte Esken den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben). "Wir müssen jetzt das Demokratiefördergesetz beschließen, um Initiativen der Zivilgesellschaft langfristige Planungssicherheit zu geben."
Grünen-Chef Omid Nouripour forderte im Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgaben) die Prüfung juristischer Schritte, "um gegen diese extremistische Gruppe vorzugehen und ob die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen". Vorfeldorganisationen wie die JA spielten "eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und Personalrekrutierung der rechtsextremen Szene und arbeiten offen gegen unsere Demokratie", so Nouripour.
Die Linkspartei sieht durch die Gerichtsentscheidung den Weg für ein JA-Verbot geebnet. Damit rücke "ein Verbot der Jungen Alternative nun in greifbare Nähe", sagte die Bundesgeschäftsführerin der Linken, Katina Schubert, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Dieses wäre "einfach möglich", weil die JA "keine Partei ist, sondern nur ein Verein - ein Ministerialerlass genügt, und die JA ist Geschichte."
Während über Parteiverbote das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss, liegen Vereinsverbote in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums. Möglich sind Verbote, wenn die Vereine den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Faeser hatte im vergangenen September die beiden rechtsextremen Vereinigungen Artgemeinschaft und Hammerskins verboten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA legten im Juni 2023 dagegen Klage ein. Diese wies das Gericht nun im Eilverfahren zurück. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden. Das Hauptverfahren ist weiterhin beim Verwaltungsgericht Köln anhängig.
F.Carias--PC