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Freispruch in Totschlagsprozess gegen Vater nach Tod von Baby in Baden-Württemberg
Ein halbes Jahr nach seiner Festnahme wegen des Vorwurfs des Totschlags an seiner sechs Wochen alten Tochter hat das Landgericht im baden-württembergischen Waldshut-Tiengen einen zur Tatzeit 32 Jahre alten Mann vom Tatvorwurf freigesprochen. In dem am Dienstag verkündeten Urteil sprach das Gericht dem Mann für die seit Juni andauernde Untersuchungshaft außerdem eine Haftentschädigung zu, wie ein Gerichtssprecher sagte.
Nach der Beweisaufnahme kam das Gericht demnach zwar zu dem Ergebnis, dass das kleine Mädchen aus strafrechtlich relevanten Gründen gestorben sei. Es lasse sich aber nicht feststellen, ob der Vater oder die Mutter dafür verantwortlich sei. Nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" sei damit ein Freispruch zwingend gewesen. Diesen hatten auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung gefordert, die Staatsanwaltschaft war allerdings gegen eine finanzielle Haftentschädigung.
Angeklagt worden war der Vater unter der Annahme, dass er seine Tochter durch die Luft geworfen habe und es dadurch zu einer Fraktur des Oberarms und einer schweren Halswirbelverletzung gekommen sei. Das Kind wurde zunächst im Krankenhaus behandelt, konnte aber nicht gerettet werden.
H.Silva--PC