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Alternative zur Schusswaffe: Bundespolizei soll flächendeckend Taser bekommen
Die Bundesregierung will der Bundespolizei den flächendeckenden Einsatz von Elektroschockpistolen erlauben. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesvorlage aus dem Bundesinnenministerium. Die sogenannten Taser können in bestimmten Einsatzsituationen der Polizei eine effektive oder die Gesundheit schonende Alternative zur Schusswaffe sein. "Der Taser steht für moderne Sicherheitspolitik, er schützt die Polizei und er wirkt deeskalierend in Gefahrensituationen", sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) dazu.
Der Beschluss sieht eine "flächendeckende" Einführung in den kommenden Jahren vor. Der Gesetzentwurf betont, dass Polizistinnen und Polizisten "über alle Einsatz- und Führungsmittel" verfügen sollten, "um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können". Der Einsatz der Schusswaffe sei dabei "stets das letzte Mittel". Taser könnten hingegen eingesetzt werden, um ein "möglichst abgestuftes Vorgehen" zu gewährleisten.
Die Taser sind durch ihre gelbe Signalfarbe deutlich von Polizeipistolen zu unterscheiden. Sie verschießen aus der Distanz von einigen Metern Drähte mit pfeilförmigen Projektilen. Diese verhaken sich in der Haut und übertragen für kurze Zeit schmerzhafte Stromstöße, die das Nervensystem der Getroffenen angreifen und diese sofort für einige Sekunden außer Gefecht setzen - üblicherweise und im Gegensatz zur Schusswaffe ohne erhebliche gesundheitliche Nachwirkungen. Damit soll der Einsatz von Pistolen vermieden werden.
Die Bundespolizei testet verschiedene Modelle der Taser seit 2020 in der Praxis. "Rund 200 speziell geschulte Einsatzkräfte haben die Geräte bei über 40.000 Einsätzen mitgeführt", teilte das Bundesinnenministerium dazu mit. "In 132 Fällen wurde der Einsatz angedroht, in 16 Fällen kam es zur tatsächlichen Anwendung." Der Taser werde auf Grundlage dieser Erfahrungen als "wirkungsvolle Ergänzung im Einsatzmittelkatalog" angesehen.
Die Gesetzesänderung soll nun Rechtssicherheit für den flächendeckenden Einsatz schaffen, indem als erlaubte Einsatzmittel neben "Hieb- und Schusswaffen" auch "Distanz-Elektroimpulsgeräte" gesetzlich festgehalten werden. Die Taser reihten sich nun ein zwischen dem klassischen Einsatzstock, Reizstoffsprays und der Dienstpistole, sagte Dobrindt.
Eingesetzt werden können die Taser laut Dobrindt etwa in Gefahrensituationen für die Beamtinnen und Beamten, wenn Angreifer mit einer Schlag- oder Stichwaffe auf Distanz gehalten werden müssen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Deutschland hatte Dobrindts Initiative bereits begrüßt. Der Taser könne die Lücke zwischen Schlagstock und Schusswaffe füllen und so Leben retten, betonte auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG).
In den USA sind die Elektroschockgeräte seit langem im Einsatz. In Deutschland werden sie seit einigen Jahren in inzwischen zehn Bundesländern von Polizisten im regulären Streifendienst eingesetzt, einige Länder lehnen die Einführung jedoch weiterhin ab und verweisen auf Nachteile der Elektroschockpistolen.
Kritiker schätzen die Gesundheitsgefahren etwa für Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen als zu hoch ein, das Gleiche könnte für unter Einfluss von Drogen stehende Menschen gelten. Für die Polizistinnen und Polizisten könnte zudem die Wahl des geeigneten Einsatzmittels in gefährlichen Situationen zu zusätzlichem Stress führen, führen Skeptiker an.
Dobrindt betonte am Mittwoch jedoch, dass besonders aus Reihen der Polizei die Einführung der Taser nachdrücklich gefordert worden sei. Er verwies zudem auf die "hohe deeskalierende Wirkung" der Geräte, deren Androhung alleine oft Angreifende zur Ruhe bringe.
Begonnen werden solle mit der flächendeckenden Einführung bereits in diesem Jahr. Er rechne "mit einer Größenordnung von 10.000 Geräten", die in den kommenden Jahren gebraucht würden, sagte der Minister. Allein in diesem Jahr seien dafür im Haushaltsplan fünf Millionen Euro vorgesehen worden, in den kommenden Jahren ähnliche jährliche Summen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen, der Bundesrat jedoch nicht.
V.Fontes--PC