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Gericht bestätigt Urteil wegen Protest bei Aschermittwoch der Grünen in Biberach
Nach den Protesten beim politischen Aschermittwoch der Grünen im Jahr 2024 im baden-württembergischen Biberach hat das Landgericht Ravensburg die Verurteilung eines Beteiligten wegen Landfriedensbruch bestätigt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, wurde die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen in zweiter Instanz aber auf 50 Tagessätze reduziert. Der Mann wurde auch wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte belangt.
Die reduzierte Strafe begründete das Gericht damit, dass es der erste Gesetzesverstoß des Landwirts war. Außerdem sei seine persönliche Situation wegen einer Erkrankung seiner Ehefrau angespannt. Schließlich habe er zugesagt, sich von Veranstaltungen mit Polizeieinsätzen in Zukunft fernzuhalten. Außerdem drohten dem ebenfalls als Lehrer tätigen Mann noch beamtenrechtliche Konsequenzen.
Der politische Aschermittwoch war wegen Ausschreitungen abgesagt worden. Der nun auch in zweiter Instanz verurteilte Mann war Teil einer Menschenansammlung, die sich mit einer Kette gegen die Polizei stemmte.
Die Proteste in Biberach standen im Zusammenhang mit damaligen bundesweiten Bauernprotesten. Bei der Aschermittwochsveranstaltung sollten eigentlich der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (beide Grüne) sprechen. Die Absage löste damals Debatten über die politische Stimmung in Deutschland aus.
Ferreira--PC