-
Merz würdigt Golfstaaten bei Reise als "zuverlässige Kooperationspartner"
-
Kreise: Macrons Berater bemüht sich in Moskau um Gespräche mit Putin
-
Milliardär Musk bekennt: Geld macht nicht glücklich
-
Rechnungshof sieht Milliardenverschwendung bei Gesetz für schnellere Arzttermine
-
Frauen-Klubs stimmen gegen Zusammenarbeit mit DFB
-
US-Vizepräsident Vance in Mailand eingetroffen
-
Tod eines Zugbegleiters: Debatte über Konsequenzen
-
Trotz geringer Inflation und trotz des starken Euro: EZB lässt Leitzinsen unverändert
-
Tod von 17-Jährigem in Castrop-Rauxel: Ermittler gehen von geplanter Tat aus
-
Branchenverbände fordern Fokus auch auf Sanierungen im neuen Heizungsgesetz
-
Scheidender Ministerpräsident Kretschmann: "Ich bin froh, dass ich aufhöre"
-
Bericht: Bundeskriminalamt registriert 321 Sabotageverdachtsfälle in vergangenem Jahr
-
Scharfe Kritik nach Epstein-Enthüllungen: Britischer Premier Starmer lehnt Rücktritt ab
-
Tod eines Zugbegleiters bei Ticketkontrolle: Debatte über Konsequenzen
-
"Zweiter Rekordanstieg in Folge": Ausbildungslöhne legen kräftig zu
-
Gnabry verlängert beim FC Bayern
-
Selenskyj drängt nach Ukraine-Gesprächen in Abu Dhabi auf "schnellere Ergebnisse"
-
Von Netflix bis ZDF: Regierung plant Investitionspflicht in Deutschland
-
Deutsche Eishockey-Frauen verpatzen Olympia-Auftakt
-
EZB lässt Leitzins zum fünften Mal in Folge unverändert
-
Menschenrechtskommissar: UN-Organisation befindet sich im "Überlebensmodus"
-
Stadtameisen bei Futter weniger wählerisch - Hinweis für Stresspegel
-
Russland weist deutschen Diplomaten aus - Wadephul: "Völlig inakzeptabel"
-
Unter Drogen stehende Zweijährige führt Ermittler auf Spur von Pillenversteck
-
Baden-Württemberg: Frau von Müllwagen überrollt und tödlich verletzt
-
Bundeswehr zieht wegen Iran-Konflikts temporär Soldaten aus dem Nordirak ab
-
Niedersachsen verbietet künftig Anbindehaltung von Rindern
-
Greenpeace protestiert in Mailand gegen Ölkonzern Eni als Olympia-Sponsor
-
Koalition einigt sich auf Investitionspflicht für Streamingdienste und Sender
-
Krankenhäuser hoffen auf Wiedereinführung des Zivildienstes
-
Gentechnisch veränderter Mais: Anbauverbot in Italien rechtmäßig
-
"Spiegel": Großteil der von Spahn beschafften Corona-Masken ungenutzt verbrannt
-
EU hofft auf baldigen Abschluss eines Handelsabkommens mit Australien
-
Wegen zu vieler Touristen: Beliebtes Kirschblütenfest am Fuji abgesagt
-
Bundesnetzagentur zieht Millionen mangelhafter Elektrogeräte aus dem Verkehr
-
EuGH kippt Beschluss zu katalanischem Politiker Puigdemont - Keine praktischen Folgen
-
Steuern und Sozialabgaben hinterzogen: Bewährungsstrafe wegen Beihilfe in Hessen
-
European Aquatics lässt russische und belarussische Athleten zu
-
Opfer unter Drogen gesetzt? Sohn von Mette-Marit weist Vorwürfe zurück
-
Kartellamt: Amazon soll wegen Preiskontrollen knapp 59 Millionen Euro zahlen
-
Tödlicher Brand durch Silvesterrakete: Zwei Verdächtige in Bayern ermittelt
-
Wegen Iran-Konflikts: Bundeswehr zieht temporär Soldaten aus Nordirak ab
-
Russland weist deutschen Diplomaten aus - Nach Ausweisung von russischem Diplomaten in Spionagefall in Berlin
-
Hoffnung auf Trendwende: Industrie verbucht kräftiges Auftragsplus
-
Apothekerverband: Arzneimittelausgaben 2025 deutlich gestiegen
-
DFB-Pokalfinale bleibt bis 2030 in Berlin
-
Streit mit SPD um Sitzungssaal: Klage von AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe
-
Erster Pollenalarm im Westen und Südwesten - Im Nordosten hält Kälte Blüten in Schach
-
Leichte Entwarnung nach "außergewöhnlichen" Unwettern in Spanien und Portugal
-
"Klassenkampf von oben": Junge Union und Jusos streiten über Sozial-Kürzungen
Drei Jahre oder kürzer: BGH prüft Speichern beglichener Schulden durch die Schufa
Kredit, Wohnung, manchmal Arbeitsplatz: Der Schufa-Wert kann in vielen Lebensbereichen wichtig werden - und hat am Donnerstag das höchste deutsche Zivilgericht beschäftigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte in Karlsruhe über die Frage, wie lange die Schufa Daten über beglichene Schulden speichern darf. Der Kläger hatte drei Forderungen trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach zehn bis 22 Monaten bezahlt. (Az. I ZR 97/25)
Die Schufa speicherte solche Zahlungsstörungen nach dem Begleichen für bis zu drei Jahre. In bestimmten Fällen werden solche Informationen auch nach anderthalb Jahren schon gelöscht. Im Fall des Klägers stufte die Schufa das Risiko eines Zahlungsausfalls als "sehr kritisch" ein. Er bekam nach Angaben seines Anwalts einen bereits zugesagten Job bei einer Behörde nicht, weil er wegen dieser Einstufung den Hintergrund-Check nicht bestand.
Der Mann zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Köln verurteilte die Schufa dazu, ihm 1040 Euro zu zahlen. Zur Begründung erklärte es, dass die Daten sofort nach der Zahlung gelöscht werden müssten. Sie jahrelang zu speichern, verstoße gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung.
Die Schufa wandte sich an den BGH, um die Frage höchstrichterlich klären zu lassen. "Stünden diese Daten zum Prüfen der Bonität nicht zur Verfügung, würde das für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland zu weniger Krediten und höheren Zinsen führen", argumentiert die Wirtschaftsauskunftei.
Vor dem BGH ging es nun erstens darum, ob frühere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hier übertragen werden kann. Der EuGH hatte im Dezember 2023 entschieden, dass private Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa bestimmte Daten nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister. Dabei ging es um die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz. Die Schufa hatte diese Frist schon zuvor auf sechs Monate verkürzt.
Zweitens prüft der BGH, ob die Regelungen des Schuldnerverzeichnisses hier maßgeblich sein können. Dort werden Schuldner eingetragen, welche rechtskräftige Forderungen nicht erfüllen konnten. Auch hier beträgt die Frist zur Löschung der Daten drei Jahre - wird die Forderung allerdings ausgeglichen, werden sie sofort gelöscht.
Der Anwalt der Schufa argumentierte vor Gericht damit, dass die Schufa ihre Aufgaben schlechter erfüllen könnte, wenn sie die strittigen Daten nicht mehr so lange speichern dürfte. "Es geht um nicht weniger als das Funktionieren unserer sozialen Marktwirtschaft", sagte er.
Die Anwältin des Klägers führte unter anderem an, dass Schuldner ungleich behandelt würden. Nach einer Insolvenz und der Restschuldbefreiung würden die Daten nach einem halben Jahr gelöscht. Wer dagegen - wie der Kläger - spare, um all seine Schulden selbst zu bezahlen, stehe länger in der Datenbank. "Ein zahlender Schuldner wird schlechter behandelt", sagte sie.
Ein Urteil fiel am Donnerstag noch nicht. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.
M.Carneiro--PC