-
Ping-Pong-Pech: Mainz verliert nach Henriksen-Aus
-
Handball-WM: Norwegen und Brasilien vorzeitig im Viertelfinale
-
Star-Architekt Frank Gehry im Alter von 96 Jahren gestorben
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro soll Sohn Flávio zu politischem Erben ernannt haben
-
Schalke marschiert und vergrößert Fortunas Krise
-
Medaillenregen für Schwimmer: Elendt und Gose holen EM-Gold
-
WM-Auslosung: Weihnachtliche Bescherung für DFB-Elf
-
Baden-Württembergs CDU-Landeschef Hagel im Amt bestätigt
-
Russische Vermögen: Merz und von der Leyen zu Gespräch bei Belgiens Premier de Wever
-
Fifa zeichnet Trump mit "Friedenspreis" aus
-
Russischer Botschafter droht mit "weitreichenden Konsequenzen" bei Vermögens-Nutzung
-
Trump erhält FIFA-Friedenspreis
-
Mangelnde Transparenz: EU verhängt Millionenstrafe gegen X
-
USA: Nicht mehr alle Neugeborene sollen gegen Hepatitis B geimpft werden
-
Präsident Aoun empfängt UN-Delegation: Libanesen "wollen keinen neuen Krieg"
-
Gericht untersagt Eurowings irreführende Werbung mit CO2-Ausgleich
-
BSW entscheidet bei Bundesparteitag in Magdeburg über neue Führung
-
Bundestag beschließt Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten
-
Tannheimer bei Minkkinen-Sieg als Achte beste Deutsche
-
Medienberichte: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Erbstreit mit Sohn in Hessen: Witwe bleibt Testamentsvollstreckerin
-
Neue Partnerschaft: Meta bindet Medieninhalte in KI-Assistenten ein
-
Stets vor Weihnachten: Mariah Carey auf dem Charts-Thron
-
Illegalge Produkte: Französische Justiz befasst sich mit Shein-Sperre
-
Medienbericht: Empfehlung für Erhöhung von Rundfunkbeitrag überraschend reduziert
-
Sohn aus Dachbodenfenster gestoßen: Psychiatrie für Mutter aus Baden-Württemberg
-
Merz kündigt "umfassende Rentenreform" für 2026 an
-
Medien: US-Schauspieler Jeremy O. Harris in Japan wegen Drogenschmuggels festgenommen
-
Gift in Bohnen mit Speck: Frau wegen Mordversuchs an Noch-Ehemann verhaftet
-
Riesige Übernahme geplant: Netflix will Warner Bros Discovery kaufen
-
Merz will bei Israel-Besuch auch kritische Punkte ansprechen
-
Steinmeier: Wehrdienstgesetz Schritt für mehr Sicherheit Deutschlands
-
Tödlicher Sturz von 91-Jähriger: Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge
-
RKI-Daten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen bewerten eigene Gesundheit als gut
-
Unionsfraktionschef Spahn zu Rentenbeschluss: "Guter Tag für die Koalition"
-
13-Jähriger fährt in Niedersachsen auf Zugkupplung - Polizei warnt vor Lebensgefahr
-
Innenminister von Bund und Ländern machen Weg für Drohnenabwehrzentrum frei
-
Nach IMK: Fan-Sprecher Kessen zieht positives Fazit
-
Bundestag beschließt umstrittenes Rentenpaket mit Kanzlermehrheit
-
Netflix steht vor Übernahme von Warner Bros Discovery für fast 83 Milliarden Dollar
-
Steinmeier gedenkt der Opfer von NS-Luftangriff im englischen Coventry
-
Mit Weltklasse-Kür: Hase/Volodin Dritte beim Grand-Prix-Finale
-
Putin bietet Indien "kontinuierliche" Öllieferungen an
-
Missbrauchsverdacht: Früherer Chefarzt aus Duisburg in Untersuchungshaft
-
Stadionsicherheit: Politik verzichtet auf drastische Maßnahmen
-
EU einigt sich auf Aufschub von Gesetz gegen Abholzung
-
Seniorin vergewaltigt und erstickt: Anklage gegen 23-Jährigen in Offenburg
-
Junge-Gruppe-Chef Reddig: Rentenpaket geht "gegen meine fundamentale Überzeugung"
-
Netanjahu verspottet sein Korruptionsverfahren als "Bugs-Bunny-Prozess"
-
EU-Kommission verhängt Millionen-Strafe gegen X wegen mangelnder Transparenz
Nach EuGH-Urteil zu Mindestlohn entbrennt Debatte über Tarifverträge
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Mindestlöhnen ist in Deutschland eine Debatte über die Folgen entbrannt. Die europäischen Richterinnen und Richter in Luxemburg erklärten am Dienstag zwar zwei Bestimmungen der Mindestlohnrichtlinie für nichtig, die übrigen aber für gültig. Die Arbeitgeber zeigten sich enttäuscht, Gewerkschaften und EU-Kommission dagegen erfreut. Gestritten wurde vor allem über die vorgesehene Förderung von Tarifverhandlungen. (Az. C‑19/23)
Die 2022 beschlossene Richtlinie setzt selbst keine Mindestlöhne fest. Das bleibt auch so. Die Regelungen sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessern und Tarifverhandlungen unterstützen. Länder mit weniger als 80 Prozent der Beschäftigten in einer Tarifbindung - wie etwa Deutschland - sollen einen Aktionsplan aufstellen. Als Referenzwert für einen angemessenen Mindestlohn, an dem sich die EU-Länder orientieren sollen, gilt beispielsweise der Betrag von 60 Prozent des Medianlohns.
Dänemark klagte gegen die Richtlinie, es hielt die EU für nicht zuständig. Schweden unterstützte die Klage. Deutschland und sechs weitere EU-Staaten sowie die EU-Kommission traten dagegen als Streithelfer des EU-Gesetzgebers auf. Die Klage hatte nun zum großen Teil keinen Erfolg. Grundsätzlich dürfe die EU sich auch um Themen kümmern, bei denen es im weiteren Sinn um Löhne geht, entschied der EuGH.
Sie darf aber Arbeitsentgelte nicht selbst festlegen. Mit zwei Bestimmungen wurde diese Grenze überschritten, wie der EuGH urteilte. Dabei geht es erstens um die Kriterien, die EU-Länder mit Mindestlöhnen bei der Festlegung und Aktualisierung berücksichtigen mussten - die Kaufkraft, das allgemeine Lohnniveau, die Wachstumsrate der Löhne und langfristige nationale Produktivitätsentwicklungen.
Zweitens kippten die europäischen Richterinnen und Richter das Verbot einer Senkung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn es einen automatischen Anpassungsmechanismus gibt.
Auf Deutschland hat das keine direkten Auswirkungen. Hier schlägt die Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft alle zwei Jahre eine Anpassung des Mindestlohns vor. Diese kann die Bundesregierung verbindlich machen, muss das aber nicht tun.
Vor einigen Tagen beschloss das Bundeskabinett, sich an die neueste Empfehlung der Kommission zu halten. Der Mindestlohn steigt demnach zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro. 2027 soll er auf 14,60 Euro steigen.
Ausdrücklich bestätigt wurde vom EuGH die Regelung zur Förderung von Tarifverhandlungen. Darauf pochten nun die Gewerkschaften. "Die Bundesregierung bleibt in der Pflicht, die Tarifbindung in Deutschland entscheidend zu verbessern", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, Andrea Kocsis. In Deutschland seien nur knapp 50 Prozent der Beschäftigten von einem Tarifvertrag erfasst.
Der EuGH habe "heute der Bundesregierung erneut ins Aufgabenheft geschrieben, einen wirksamen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung zu verabschieden", erklärte der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Guido Zeitler.
Die Richtlinie sieht vor, dass Länder mit weniger als 80 Prozent der Beschäftigten in einer Tarifbindung einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen aufstellen sollen, um die Abdeckung schrittweise zu erhöhen. Der Abschluss von Tarifverträgen ist dabei aber nicht verpflichtend.
Deutschland will die Tarifbindung mit dem geplanten Bundestariftreuegesetz stärken. Demnach sollen Unternehmen in Deutschland bei öffentlichen Aufträgen ab einem Wert von 50.000 Euro künftig Löhne in Tarifhöhe zahlen - auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.
Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnte nun Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter: "Lohnfindung und Tarifpolitik dürfen nicht noch weiter politisiert werden." Auch der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen hätte sich "ein eindeutigeres Ergebnis zugunsten der Tarifautonomie gewünscht", wie sein Präsident Dirk Jandura mitteilte.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zeigte sich dagegen erfreut über das Urteil. Sie sprach von einem "Meilenstein" für Europäer - es gehe um "Würde, Fairness und finanzielle Sicherheit".
P.Sousa--PC