-
Kartellamt: Amazon soll wegen Preiskontrollen knapp 59 Millionen Euro zahlen
-
Tödlicher Brand durch Silvesterrakete: Zwei Verdächtige in Bayern ermittelt
-
Wegen Iran-Konflikts: Bundeswehr zieht temporär Soldaten aus Nordirak ab
-
Russland weist deutschen Diplomaten aus - Nach Ausweisung von russischem Diplomaten in Spionagefall in Berlin
-
Hoffnung auf Trendwende: Industrie verbucht kräftiges Auftragsplus
-
Apothekerverband: Arzneimittelausgaben 2025 deutlich gestiegen
-
DFB-Pokalfinale bleibt bis 2030 in Berlin
-
Streit mit SPD um Sitzungssaal: Klage von AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe
-
Erster Pollenalarm im Westen und Südwesten - Im Nordosten hält Kälte Blüten in Schach
-
Leichte Entwarnung nach "außergewöhnlichen" Unwettern in Spanien und Portugal
-
"Klassenkampf von oben": Junge Union und Jusos streiten über Sozial-Kürzungen
-
"New Start": Letztes Atom-Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den USA ausgelaufen
-
Behinderungen durch Schneefall und Glätte im Nordosten Deutschlands
-
Ukraine und Russland beginnen zweiten Verhandlungstag in den Vereinigten Arabischen Emiraten
-
Insgesamt 478.000 Stunden Stillstand: Autofahrer standen 2025 länger im Stau
-
Entführung ihrer Mutter: US-Starmoderatorin wendet sich unter Tränen an die Täter
-
Konzernchefs von VW und Stellantis fordern Bonus für E-Autos "Made in Europe"
-
WM-Aus für ter Stegen? "Ich muss mehrere Monate pausieren"
-
AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe mit Klage auf Zuteilung von "Otto-Wels-Saal"
-
Tod eines Zugbegleiters bei Ticketkontrolle: Gewerkschaften fordern Konsequenzen
-
Zahl der Eheschließungen auf niedrigstem Stand seit 1950
-
Industrie meldet deutlich mehr Aufträge
-
US-Regierung will Sportartikelhersteller Nike wegen Diskriminierung von Weißen vorladen
-
Trotz Doppelpack: Draisaitl verliert vor Olympia-Abflug
-
Basketball: Schröder siegt beim Debüt für Cleveland
-
Venezuelas Übergangspräsidentin trifft Vertreter europäischer Ölkonzerne
-
NBA: Harden-Wechsel nach Cleveland perfekt
-
Undav in Topform: Nagelsmann "darf auf ihn nicht verzichten"
-
Bill Gates: Bereue "jede Minute" mit Sexualstraftäter Epstein
-
Wadephul fordert Beteiligung Chinas an zukünftigem Atom-Abrüstungsabkommen
-
Europäische Zentralbank gibt Leitzinsentscheidung bekannt
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Kalifornien Neuzuschnitt von Wahlkreisen
-
Google-Mutter Alphabet verzeichnet Jahresumsatz von über 400 Milliarden Dollar
-
Letztes Atom-Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den USA ausgelaufen
-
JU-Chef Winkel sieht Einsparpotenzial von "Dutzenden Milliarden" im Sozialetat
-
Gespräche zwischen Iran und den USA am Freitag im Oman
-
Trump: Irans geistliches Oberhaupt Chamenei sollte "sehr besorgt" sein
-
VfB im Halbfinale: Arbeitssieg in Kieler Kältekammer
-
Generalprobe ohne NHL-Profis: DEB-Team schlägt Italien
-
Minnesota: Trump-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab
-
"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert - ein Toter in Portugal
-
Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik
-
ESPN: Dallas gibt Davis an Wizards ab
-
Attentatsversuch auf Trump: 59-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
-
Minister: Italien wehrt russische Cyberattacken auf Olympische Winterspiele ab
-
Bei Entrümpelung entdeckte Frauenleiche: Tatverdacht gegen Lebensgefährten erhärtet
-
Curling macht den Anfang: Olympische Wettbewerbe haben begonnen
-
Kiew: Verlauf von Ukraine-Gesprächen in Abu Dhabi "substanziell und produktiv"
-
"Strategische Partnerschaft" gesucht: Merz zu Besuch in Golfstaaten
Urteil: Kein Schmerzensgeld für in Notwehrlage abgeschlagene Hand
Wer sich aus Angst um sein Leben in unvermeidbarer Weise irrtümlich in einer Notwehrlage wähnt und dem mutmaßlichen Angreifer dabei eine Hand abschlägt, muss einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge kein Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht Koblenz wies nach Angaben vom Dienstag eine entsprechende Klage des Geschädigten ab. Dieser forderte Schmerzensgeld von einem Mann, der ihm mit einer Machete die linke Hand abschnitt, nachdem er ihn zuvor mit einer Schreckschusswaffe beschossen hatte.
Nach Feststellungen des Gerichts ging der Beklagte von einer scharfen Waffe aus und konnte den Unterschied in der Situation nicht erkennen. Er ging demnach fälschlicherweise, allerdings unvermeidbar von einem Sachverhalt aus, bei dem die Abwehr des Angriffs mit der Machete als Notwehr gerechtfertigt wäre, hieß es in dem Urteil (Az.: 10 O 368/23).
Konkret ging es in dem Prozess um einen Vorfall aus dem August 2020. Nach einer Geburtstagsfeier in Ochtendung fuhr der Kläger mit seinem Auto ein paar hundert Meter von einer Grillhütte in einen Wald hinein und wollte wenden. Auf einem angrenzenden Freizeitgrundstück befand sich der Beklagte und zerschlug mit einer Machete Holz für ein Grillfeuer.
Der Beklagte wurde auf das Auto aufmerksam und ging darauf zu, um seine Hilfe anzubieten. Aus laut Gericht nicht nachvollziehbaren Gründen nahm der Kläger das als aggressiv wahr. Er holte aus seinem Handschuhfach eine Schreckschusspistole und schoss dreimal auf den Mann. Als ein weiteres Auto hinzu kam, stieg der Kläger aus und ging zum Heck seines Fahrzeugs, wo der Beklagte Deckung gesucht hatte.
Weil er davon ausging, dass der Mann weiter auf ihn schießen könnte, schlug dieser mit der Machete mehrmals nach dem Kläger. Dabei schlug er ihm die linke Hand ab. Später wurde sie in einer Operation wieder angenäht.
Vor Gericht verlangte der Verletzte Schmerzensgeld. Dies lehnte das Gericht jedoch ab. Der Beklagte mit der Machete befand sich durch die Gesamtumstände unvermeidbar in einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum. Es sei für ihn nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei der Waffe, mit der auf ihn geschossen wurde, um eine Schreckschusswaffe handelte. Weil er sich unter scharfem Beschuss wähnte, geriet er in Panik und ging von einem Angriff gegen sich aus.
Seine Handlung mit der Machete war aus seiner Sicht erforderlich, um den vermeintlichen Angriff mit einer scharfen Pistole abzuwehren. Er musste realistischerweise befürchten, dass weiter auf ihn geschossen wird. Der Versuch, die Waffe wegzuschlagen, war aus seiner Sicht das mildeste Mittel, um zu versuchen, sich zur Wehr zu setzen. Eine Flucht wäre nicht zur Abwendung der Gefahr eines möglichen weiteren Einsatzes der Schusswaffe geeignet gewesen, betonte das Gericht.
A.Aguiar--PC