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Unterstützung von Linksextremismus: Iraner wird nicht eingebürgert
Weil er in Deutschland linksextremistische Aktionen unterstützt haben soll, ist ein Iraner in Baden-Württemberg mit seinem Wunsch nach Einbürgerung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte nach Angaben vom Montag die ablehnende Entscheidung des Landratsamts im Rems-Murr-Kreis. Der 30-Jährige bekannte sich demnach nicht glaubhaft zur freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Der Mann ist seit 2012 legal in Deutschland. Dem Gericht zufolge schlug er 2017 einen AfD-Stadtrat ins Gesicht. 2021 habe er an einer Solidaritätskundgebung für zwei später verurteilte gewaltbereite Linksextremisten teilgenommen.
Er habe außerdem mit örtlichen gewaltorientierten linksextremistischen Gruppen zusammengearbeitet und nicht glaubhaft gemacht, sich von dieser Unterstützung abgewandt zu haben, erklärte das Gericht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann die Zulassung der Berufung zum baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beantragen.
B.Godinho--PC