-
Tesla beendet Cybertruck-Produktion bis Mitte 2027
-
Big-Brother-Siegerin Rochelle Rackham von lautstarkem Publikum ausgebuht
-
Macau verhängt erste Strafe nach Sicherheitsgesetz: Au Kam San zu 12,5 Jahren Haft verurteilt
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
UBS-Ökonom Donovan prognostiziert Ölpreisfall und kritisiert Fed-Chef
-
Todesfall von Eva Geller: Opferzahl der Bondi-Strand-Massaker steigt auf 16
-
Türkei und Südafrika stärken diplomatische und wirtschaftliche Bindungen
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Ausländische Investoren kaufen deutsche Firmen im großen Stil
-
Wachsende Einkommensungleichheit in Deutschland laut WSI-Studie
-
Bundesregierung übernimmt hälftige Beteiligung am Rüstungskonzern KNDS
-
Die TAG Software Group von Valsoft steigt mit der Übernahme von Chalco in den Markt für Content Operations ein
-
Die Verbrechen der RAF machen den Staat nicht unfehlbar
-
Kunst, die man hört: freiraum gibt seinen Künstlerinnen und Künstlern eine eigene Bühne
-
Rheinmetall senkt Prognose und Aktie
-
Wall Street: KI-Sorgen lösen Tech-Verluste aus
-
Einkommen von Altenpflegern: Gehaltsspanne und regionale Unterschiede
Tödlicher Raserunfall: Hafturteil aus Landau rechtskräftig
Sechseinhalb Jahre nach einem schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten ist das Urteil im sogenannten Raserprozess im rheinland-pfälzischen Landau rechtskräftig geworden. Der Angeklagte ist nach Angaben des Landgerichts vom Freitag damit zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Er war im Sommer 2019 bei Aquaplaning viel zu schnell ein gefährliches Überholmanöver gefahren. Bei dem Unfall starben zwei Mitfahrer, zwei weitere wurden schwer verletzt.
Zur Tatzeit war der Angeklagte 19 Jahre alt. Bereits im Dezember 2023 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil ein Jahr später teilweise auf, der Fall wurde in Landau neu verhandelt.
Das Landgericht stellte fest, dass der Angeklagte grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren sei. Das zweite Urteil gegen den zu dem Zeitpunkt 26-Jährigen fiel im November.
Er wurde wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Zuerst legte er Revision dagegen ein, nahm diese aber wieder zurück, wie das Landgericht nun mitteilte.
P.L.Madureira--PC