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Topmanager von Autobauer VW scheitern mit Schadenersatzklagen gegen Konzern
Zwei Topmanager des Automobilkonzerns Volkswagen sind vor dem niedersächsischen Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz mit Schadenersatzklagen gegen ihren Arbeitgeber gescheitert. Das Gericht in Hannover wies die von den beiden Führungskräften eingelegten Berufungen nach eigenen Angaben vom Freitag ab. Die Manager hatten demnach argumentiert, nach internen Hinweisen auf Regelverstöße vom Konzern benachteiligt worden zu sein.
Die Kläger machten einen Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz geltend und forderten Schadenersatz und Schmerzensgeld. Wie zuvor bereits das Arbeitsgericht Hannover folgte das Landesarbeitsgericht dieser Argumentation aber nicht. Die Führungskräfte könnten sich nicht auf das Hinweisgeberschutzgesetz berufen, weil ihre internen Hinweise vor dessen Inkrafttreten erfolgten. Zudem hätten sie sich dabei auch nicht an internen Meldestellen gewandt, sondern "im Rahmen ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ihre Vorgesetzten informiert".
Das Gericht stellte außerdem fest, dass die beiden Kläger mutmaßliche "Repressalien" ihres Arbeitgebers in Folge ihres Verhaltens sowie einen kausalen Schaden "nicht ausreichend dargelegt" hätten. Auch nach allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen bestehe kein Anspruch auf Schadenersatz- oder Schmerzensgeld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Gericht ließ eine Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.
Die Kläger gehörten demnach zum sogenannten oberen Managementkreis (OMK), weitere Einzelheiten nannte das Gericht nicht. Medienberichten zufolge forderten die zwei Manager 7,5 Millionen Euro von Volkswagen.
A.Magalhes--PC