-
Favoriten Finnland und Griechenland ziehen in ESC-Finale ein
-
Eckerts Southampton darf von Premier League träumen
-
Trump gibt Rücktritt des Chefs der US-Arzneimittelbehörde bekannt
-
US-Berufungsgericht lässt Trumps Zehn-Prozent-Zoll vorerst bestehen
-
Nach Schmidt-Rücktritt: Russland fordert Abschaffung des Hohen Repräsentanten für Bosnien-Herzegowina
-
kicker: Zeichen für Neuer-Comeback beim DFB "mehren sich"
-
Weltweiter Weinkonsum sank 2025 um 2,7 Prozent
-
Nagelsmann-Kritik: Rettig schießt gegen Hoeneß
-
Trump tritt China-Reise an: Präsident erwartet "langes Gespräch" mit Xi zu Iran
-
Cannes-Festival beginnt mit Ehrenpalme für "Herr der Ringe"-Regisseur Jackson
-
Russland testet lange angekündigte Sarmat-Interkontinentalrakete
-
Chaos bei Real: Präsident Pérez ruft Neuwahlen aus
-
Libanon: 380 Tote seit Waffenruhe - Israel meldet Einsatz am Fluss Litani
-
Spitzen der Koalition zu Beratungen über Reform-Fahrplan zusammengekommen
-
AFP: Advocaat wird wieder Curacaos Nationaltrainer
-
Minister: In griechischer Grotte gefundene See-Drohne stammt aus der Ukraine
-
Pentagon: Kosten des Iran-Kriegs auf 29 Milliarden Dollar gestiegen
-
Holocaustüberlebender Albrecht Weinberg im Alter von 101 Jahren gestorben
-
Heftiger Leistungseinbruch: Zverev scheitert in Rom
-
Trump verkündet neue Gespräche mit Kuba
-
Integrationskurse: Zugang wird erleichtert - bleibt aber begrenzt
-
Umfrage in Thüringen: Große Unterstützung für Demokratie - geringe Zufriedenheit
-
Kulturstaatsminister Weimer will Tiktok "in europäische Hände legen"
-
Buhrufe bei Kanzlerrede: Merz fordert Reformbereitschaft - auch bei der Rente
-
Champions League: Deutsches Halbfinale beim Final Four
-
GSG9-Polizist bei Schießübung in Schleswig-Holstein tödlich verletzt
-
Aus München zum HSV: Krüger wird Nachfolgerin von Kuntz
-
Zoll meldet massiven Anstieg von E-Commerce-Sendungen
-
Iran-Krieg: US-Inflation im April auf Drei-Jahres-Hoch
-
Bas: Unterschiede zwischen uns und Union "selten so spürbar wie heute"
-
CDU in Rheinland-Pfalz benennt Kabinettsmitglieder
-
Raubprozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Nebenklage fordert elf Jahre Haft
-
Niedersachsen: Orthopäde wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt
-
Streit um Kriegsende: Washington und Teheran beharren auf jeweiligen Positionen
-
DAK-Umfrage: Jeder Dritte unzufrieden mit Gesundheitssystem
-
Spitzen der Koalition beraten über Reform-Fahrplan - Treffen im Kanzleramt
-
Israels Parlament gibt grünes Licht für Sondertribunal für Angreifer vom 7. Oktober
-
Nordrhein-Westfalen: Eingeklemmtes Pferd mit aufwändiger Rettungsaktion befreit
-
17-Jähriger baut Unfall mit Auto von Großvater: Flucht endet in Hecke
-
Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck
-
"Am richtigen Ort": Flick verlängert bei Barca
-
US-Botschafter: Israel hat Emiraten Iron-Dome-Batterien geliefert
-
Landtag in Stuttgart erstmals zusammengetreten: Strobl neuer Parlamentspräsident
-
Britischer Premier Starmer will trotz lauter werdenden Rücktrittsforderungen im Amt bleiben
-
Korruptionsfall in JVA Euskirchen: Häftlinge gegen Zahlungen vor Kontrollen gewarnt
-
SPD-Politiker: Zugang zu Integrationskursen wird wieder etwas erleichtert
-
Offiziell: Nationalspielerin Cerci verlässt Hoffenheim
-
Zahl der Fahrraddiebstähle sinkt - aber der Wert der gestohlenen Räder steigt
-
Rohstoffmangel wegen Iran-Kriegs: Chipstüten in Japan künftig in grau
-
Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung
Niedersächsisches Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel 2020/21 war rechtswidrig
Ein vom Bundesland Niedersachsen wegen der Coronapandemie erlassenes Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel 2020/21 ist vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden. Es habe sich "nicht um eine objektiv notwendige Infektionsschutzmaßnahme gehandelt", teilte das Gericht am Freitag in Lüneburg mit. Geklagt hatte ein Unternehmen. Die Regelung war Bestandteil einer Corona-Verordnung, die nicht mehr gilt. (Az.: 14 KN 30/22)
Das damalige Verbot sah ein pauschales Verbot des Verkaufs, Mitführens und Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen zwischen dem 16. Dezember und 10. Januar vor. Das Unternehmen hatte die Bestimmung bereits unmittelbar im Dezember 2020 gerichtlich angefochten und vom Oberverwaltungsgericht damals bereits in einem Eilverfahren Recht bekommen. Die Richter setzten die fragliche Regelung vorläufig außer Kraft. Jetzt erfolgte nachträglich in einem sogenannten Hauptsacheverfahren noch die ausdrückliche Bestätigung.
Dem Gericht zufolge war die damalige Verbotsregelung viel zu unbestimmt und von ihrer infektionsschutzrechtlichen Zielsetzung her "zweifelhaft". So umfasste sie sämtliche pyrotechnischen Gegenstände von Kinderfeuerwerken wie Wunderkerzen bis hin zu technischen Sprengkapseln etwa für Autoairbags.
Dabei gebe es entweder keinen Bezug zu infektionsschutzrechtlich relevantem Geschehen oder es sei nicht erkennbar, wie dadurch infektionsrechtlich relevante Ansammlungen oder erhöhte Risiken für Verletzungen mit einer anschließenden Belastung von Notaufnahmen entstehen sollten, wie das Gericht mitteilte. Letztlich seien Menschenansammlungen damals zudem ohnehin bereits durch andere Bestimmungen verboten gewesen. Auch die zeitliche Ausdehnung über den Jahreswechsel hinaus sei unnötig gewesen.
Wegen der Coronapandemie war sowohl zum Jahreswechsel 2020/21 als auch zum Jahreswechsel 2021/22 bundesweit Verkaufsverbote für Feuerwerk erlassen worden. Hauptziel war es, die ohnehin stark belasteten Krankenhäuser zu entlasten, indem Verletzungen in der Silvesternacht vermieden wurden.
Eine Berufung ließen die Richterinnen und Richter nicht zu. Dagegen kann das Land aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.
E.Raimundo--PC