-
Niedrigwasser: Deutsche Bahn will alte Güterwaggons wieder in Betrieb nehmen
-
Nach Dialogrunde: Mehr als 130 politische Gefangene in Venezuela freigelassen
-
Bauarbeiter finden in Belgien Gold im Wert von neun Millionen Euro
-
Entwarnung bei Waldbrand in Rheinland-Pfalz: Feuer ist unter Kontrolle
-
Wechsel zu Hornets: 12. NBA-Station für Schröder
-
Silber im Ring: Craft holt nächste Diskus-Medaille
-
19,95 Sekunden: Ansah stürmt zu EM-Gold über 200 Meter
-
Trump: Werde Straße von Hormus "bald" zum US-Territorium erklären
-
Unbestimmte Auszeit: Siegemund verzichtet auf US Open
-
"Das war erst der Anfang": Hürdenläufer Agyekum gewinnt EM-Silber
-
40 Jahre nach Schmid: Hürdenläufer Agyekum gewinnt EM-Silber
-
Trump weist Bedenken wegen Bedingungen auf US-Flugzeugträger zurück
-
RSG-WM: Varfolomeev holt Gold im Mehrkampf
-
Schuldbekenntnis: Luigi Mangione gesteht tödliche Schüsse auf US-Versicherungschef
-
Kiel verdirbt Rapp die Rückkehr mit St. Pauli
-
Masters in Cincinnati: Altmaier und Hanfmann in Runde zwei
-
Gose schwimmt erneut zu Silber - Werner zu Bronze
-
Masters in Cincinnati: Altmaier kämpft sich in Runde zwei
-
Amazon-Gründer Bezos steigt mit Investorengruppe bei FC Liverpool ein
-
Radprofi Tarling stirbt nach Unfall bei Portugal-Rundfahrt
-
Schwimm-EM: Köhler holt Silber über 100 m Schmetterling
-
Mord an US-Versicherungschef: Schütze gesteht tödliche Schüsse
-
Gruppe um Bezos steigt beim FC Liverpool ein
-
Trump ruft im Streit um Ballsaal-Projekt den Obersten Gerichtshof an
-
Reit-WM: Hemmer holt Bronze vor Werth - Fry Weltmeisterin
-
Toter bei Waldbrand in Kroatien - Hunderte Menschen in Griechenland evakuiert
-
Trump zieht in Streit um seinen Ballsaal vor den Supreme Court
-
Urlaubsfotos von Macron auf Jetski lösen unter linken Politikern Empörung aus
-
Großer Waldbrand in Nordrhein-Westfalen: Fast 2000 Menschen fliehen vor Flammen
-
SPD-Politikerin Klose für Übergangszeit bei "Rente mit 63" - Widerspruch aus CDU
-
Wind dreht sich: Waldbrand bei Hürtgenwald weiter nicht unter Kontrolle
-
Französischer Verfassungsrat kippt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige
-
Brände in Ferienregionen in Kroatien und Griechenland: Mehr als 2000 Menschen evakuiert
-
SNC SCANDIC PAY: Betala – över hela världen och utan gränser
-
स्कैंडिक पे: दुनिया में कहीं भी, बिना किसी सीमा के भुगतान करें।
-
SNC SCANDIC PAY: Platby po celém světě bez omezení
-
SNC SCANDIC PAY: Płatności na całym świecie bez ograniczeń
-
SNCスカンディックペイ):世界中で、制限なくお支払いいただけます
-
SNC 스칸딕 페이: 전 세계 어디서나, 제한 없이 결제하세요
-
斯堪迪克支付:全球無界支付
-
SNC SCANDIC ÍOC: Íoc in áit ar bith ar domhan, gan teorainn
-
CDU lehnt Gemeinschaftsaufgabe Hitzeschutz im Grundgesetz ab
-
SNC SCANDIC PAY: الدفع في جميع أنحاء العالم ودون حدود
-
СНК СКАНДІК ПЕЙ: Оплата по всьому світу без обмежень
-
СНК Скандик Пэй: Оплата по всему миру без границ
-
Mecklenburg-Vorpommern: 19 Landeslisten stehen endgültig fest
-
Trump ordnet bei neuen Flugzeugträgern Rückkehr zu alten Dampfkatapulten an
-
AfD-Wahlhelfer in Berlin attackiert
-
Hamburger Finanzbeamtin soll wegen Cum-Ex-Affäre vor Gericht
-
Belagerung von Palästinensern: Frankreich drängt Israel zur Festnahme von Siedlern
Niedersächsisches Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel 2020/21 war rechtswidrig
Ein vom Bundesland Niedersachsen wegen der Coronapandemie erlassenes Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel 2020/21 ist vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nachträglich als rechtswidrig eingestuft worden. Es habe sich "nicht um eine objektiv notwendige Infektionsschutzmaßnahme gehandelt", teilte das Gericht am Freitag in Lüneburg mit. Geklagt hatte ein Unternehmen. Die Regelung war Bestandteil einer Corona-Verordnung, die nicht mehr gilt. (Az.: 14 KN 30/22)
Das damalige Verbot sah ein pauschales Verbot des Verkaufs, Mitführens und Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen zwischen dem 16. Dezember und 10. Januar vor. Das Unternehmen hatte die Bestimmung bereits unmittelbar im Dezember 2020 gerichtlich angefochten und vom Oberverwaltungsgericht damals bereits in einem Eilverfahren Recht bekommen. Die Richter setzten die fragliche Regelung vorläufig außer Kraft. Jetzt erfolgte nachträglich in einem sogenannten Hauptsacheverfahren noch die ausdrückliche Bestätigung.
Dem Gericht zufolge war die damalige Verbotsregelung viel zu unbestimmt und von ihrer infektionsschutzrechtlichen Zielsetzung her "zweifelhaft". So umfasste sie sämtliche pyrotechnischen Gegenstände von Kinderfeuerwerken wie Wunderkerzen bis hin zu technischen Sprengkapseln etwa für Autoairbags.
Dabei gebe es entweder keinen Bezug zu infektionsschutzrechtlich relevantem Geschehen oder es sei nicht erkennbar, wie dadurch infektionsrechtlich relevante Ansammlungen oder erhöhte Risiken für Verletzungen mit einer anschließenden Belastung von Notaufnahmen entstehen sollten, wie das Gericht mitteilte. Letztlich seien Menschenansammlungen damals zudem ohnehin bereits durch andere Bestimmungen verboten gewesen. Auch die zeitliche Ausdehnung über den Jahreswechsel hinaus sei unnötig gewesen.
Wegen der Coronapandemie war sowohl zum Jahreswechsel 2020/21 als auch zum Jahreswechsel 2021/22 bundesweit Verkaufsverbote für Feuerwerk erlassen worden. Hauptziel war es, die ohnehin stark belasteten Krankenhäuser zu entlasten, indem Verletzungen in der Silvesternacht vermieden wurden.
Eine Berufung ließen die Richterinnen und Richter nicht zu. Dagegen kann das Land aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.
E.Raimundo--PC