-
Russe wegen Hitlergruß vor Synagoge in Frankreich zu acht Monaten Haft verurteilt
-
Acht Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall wird neu geprüft
-
Massiver Datendiebstahl in Polen: 19 Millionen Patienten betroffen
-
Mecklenburg-Vorpommern: 16-jährige Autofahrerin entkommt mehrmals der Polizei
-
Lizenz zum Zurückschlagen: Kabinett beschließt umstrittene Geheimdienst-Reform
-
Nach Tod des Vaters: Messi zweifelt an seiner Zukunft
-
24-Jähriger soll in Frankfurt am Main Gleichaltrigen getötet haben
-
Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt
-
AfD-Landrat verliert Rechtsstreit um Äußerung von Gesundheitsminister Linnemann
-
Greenpeace wirft Ölkonzernen immer höhere "Übergewinne" vor - Branche widerspricht
-
Erntebeginn für Champagner-Trauben in diesem Jahr so früh wie nie
-
Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
-
Banaszak dringt auf gemeinsames Handeln demokratischer Parteien gegen die AfD
-
Ertrunkene Dreijährige in Schleswig-Holstein: Ermittlungen gegen Eltern
-
Quallen und Hitze legen ein Fünftel von Frankreichs Atomstromproduktion lahm
-
Frühstartrente soll frühzeitigen Vermögensaufbau für das Alter erleichtern
-
Ermittlungsverfahren gegen toten CSD-Attentäter formal eingestellt
-
Kabinett beschließt umstrittene Reform der Geheimdienst-Befugnisse
-
Kabinett beschließt: Bafög wird erhöht - aber später als geplant
-
Niedrigwasser: Verkehrs- und Umweltminister uneins über Ausbau von Flüssen
-
Trotz Schrecksekunde: Varfolomeev überzeugt bei WM-Quali
-
Prozess gegen mutmaßliche IS-Anhängerin in Frankfurt am Main begonnen
-
Schneider will Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern
-
Iran-Krieg belastet Reisekonzern Tui - doch die Buchungen ziehen wieder an
-
Staatsmedien: Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
-
Hinfiebern auf knapp zwei Minuten Dunkelheit: Vorfreude auf die Sonnenfinsternis
-
Dobrindt weist Befürchtungen zu Massenüberwachung durch Geheimdienst-Reform zurück
-
Kabinett beschließt Reform der Kinder- und Jugendhilfe - Kritik auch von SPD
-
Pleite gegen die Ex: Lippmann verliert EM-Auftakt gegen Bock
-
Norwegischer Staatsfonds macht 160 Milliarden Euro Gewinn im ersten Halbjahr
-
65 Jahre Mauerbau: Wegner mahnt lebendige Erinnerung für junge Generationen an
-
Greenpeace: Ölkonzerne machen im Juli Rekordübergewinne mit Sprit
-
Leichenfund in Schleswig-Holstein: Jäger entdeckt männlichen Torso in Plastikfolie
-
Mehr Rechtsextremisten in Hessen - Zahl der Straftaten nimmt ab
-
Bundesregierung will den Zoll im Kampf gegen organisierte Kriminalität stärken
-
Herz-OP: Rod Stewart sagt US-Konzerte ab und will sich ein paar Wochen ausruhen
-
Umweltminister Schneider gegen Vertiefung von Flüssen wegen Niedrigwassers
-
Bundesregierung will begleitetes Trinken ab 14 Jahren abschaffen
-
Putin droht mit Beschlagnahmung europäischer Schiffe als Vergeltung
-
Hitze kann Wirkung von Medikamenten verändern: Branchenverband mahnt zu Vorsicht
-
Bafög wird erhöht - aber später als geplant
-
Kinder finden Weltkriegsgranate bei Schatzsuche auf niedersächischem Campingplatz
-
Krankenkasse: Anteil der Kinder mit Bewegungsstörungen massiv gestiegen
-
Viele Unternehmen im Osten sehen Demokratie in Gefahr - sind aber defensiver
-
Das Rätselraten hat ein Ende: Ronaldo und seine langjährige Partnerin sind verheiratet
-
Kabinett beschließt umfassende Erweiterung der Geheimdienst-Befugnisse
-
Bundeskabinett bringt Frühstartrente auf den Weg
-
Weininstitut: Start der Weinlese in diesem Jahr außergewöhnlich früh
-
Weiter Waldbrände in Deutschland - Löschhubschrauber in Plauen im Einsatz
-
Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig
Medizin: 3700 Behandlungsfehler im vergangenen Jahr bundesweit registriert
Mehr als 3700 Behandlungsfehler hat der Medizinische Dienst in Deutschland für das vergangene Jahr registriert. In mehr als 2800 Fällen seien diese Ursache für einen gesundheitlichen Schaden gewesen, teilte der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung am Donnerstag in Berlin mit. Er erklärte: "Unsichere Versorgung hat nicht nur Folgen für die geschädigten Patientinnen und Patienten. sie kostet das Gesundheitssystem Milliarden Euro."
Insgesamt wurden 12.304 mutmaßliche Behandlungsfehler gemeldet, die der Medizinische Dienst überprüfte. Davon bestätigte sich also etwa jeder vierte Verdacht. In 134 Fällen stellten die Gutachterinnen und Gutachter der Kassen sogenannte Never Events fest - also potenziell schwerwiegende, vermeidbare Fehler etwa bei der Medikamentengabe, im Körper zurückgebliebene Gegenstände nach einer Operation oder Verwechslungen von Patienten.
Nach Angaben des Medizinischen Dienstes gibt es bei Behandlungsfehlern außerdem eine hohe Dunkelziffer. Wissenschaftlichen Studien zufolge sei davon auszugehen, dass nur drei Prozent der vermeidbaren Schadensfälle nachverfolgt und statistisch erfasst würden, teilte er mit.
Er forderte "die Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte und anderer Gesundheitsfachkräfte, Patientinnen und Patienten umgehend zu informieren, wenn bei einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist". Außerdem solle es systematische Vorbeugung geben. Als Voraussetzung dafür sieht der Medizinische Dienst ein verpflichtendes Meldesystem für vermeidbare Schäden.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, unterstützte die Forderung nach einer verpflichtenden Information der Patienten. Außerdem forderte sie "eine Weiterentwicklung der Patientenrechte und eine Absenkung der Beweislast", da es hohe juristische Hürden gebe.
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte: "Selbst wenn ein Behandlungsfehler angenommen wird, warten Betroffene oft viele Jahre auf Schadensersatz und Schmerzensgeld." Er forderte "endlich den seit Jahrzehnten von der Politik versprochenen Härtefallfonds".
Der Medizinische Dienst erklärte in seiner Mitteilung auch, wie Patientinnen und Patienten beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler vorgehen können. Sie können sich an ihre Krankenkasse wenden, die wiederum den Medizinischen Dienst mit einem Gutachten beauftragen kann. Bei einem tatsächlichen Behandlungsfehler wird dann geprüft, ob der gesundheitliche Schaden dadurch verursacht wurde. Nur dann kann es Anspruch auf Schadenersatz geben.
V.F.Barreira--PC