-
Chaos bei Real: Präsident Pérez ruft Neuwahlen aus
-
Libanon: 380 Tote seit Waffenruhe - Israel meldet Einsatz am Fluss Litani
-
Spitzen der Koalition zu Beratungen über Reform-Fahrplan zusammengekommen
-
AFP: Advocaat wird wieder Curacaos Nationaltrainer
-
Minister: In griechischer Grotte gefundene See-Drohne stammt aus der Ukraine
-
Pentagon: Kosten des Iran-Kriegs auf 29 Milliarden Dollar gestiegen
-
Holocaustüberlebender Albrecht Weinberg im Alter von 101 Jahren gestorben
-
Heftiger Leistungseinbruch: Zverev scheitert in Rom
-
Trump verkündet neue Gespräche mit Kuba
-
Integrationskurse: Zugang wird erleichtert - bleibt aber begrenzt
-
Umfrage in Thüringen: Große Unterstützung für Demokratie - geringe Zufriedenheit
-
Kulturstaatsminister Weimer will Tiktok "in europäische Hände legen"
-
Buhrufe bei Kanzlerrede: Merz fordert Reformbereitschaft - auch bei der Rente
-
Champions League: Deutsches Halbfinale beim Final Four
-
GSG9-Polizist bei Schießübung in Schleswig-Holstein tödlich verletzt
-
Aus München zum HSV: Krüger wird Nachfolgerin von Kuntz
-
Zoll meldet massiven Anstieg von E-Commerce-Sendungen
-
Iran-Krieg: US-Inflation im April auf Drei-Jahres-Hoch
-
Bas: Unterschiede zwischen uns und Union "selten so spürbar wie heute"
-
CDU in Rheinland-Pfalz benennt Kabinettsmitglieder
-
Raubprozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Nebenklage fordert elf Jahre Haft
-
Niedersachsen: Orthopäde wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt
-
Streit um Kriegsende: Washington und Teheran beharren auf jeweiligen Positionen
-
DAK-Umfrage: Jeder Dritte unzufrieden mit Gesundheitssystem
-
Spitzen der Koalition beraten über Reform-Fahrplan - Treffen im Kanzleramt
-
Israels Parlament gibt grünes Licht für Sondertribunal für Angreifer vom 7. Oktober
-
Nordrhein-Westfalen: Eingeklemmtes Pferd mit aufwändiger Rettungsaktion befreit
-
17-Jähriger baut Unfall mit Auto von Großvater: Flucht endet in Hecke
-
Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck
-
"Am richtigen Ort": Flick verlängert bei Barca
-
US-Botschafter: Israel hat Emiraten Iron-Dome-Batterien geliefert
-
Landtag in Stuttgart erstmals zusammengetreten: Strobl neuer Parlamentspräsident
-
Britischer Premier Starmer will trotz lauter werdenden Rücktrittsforderungen im Amt bleiben
-
Korruptionsfall in JVA Euskirchen: Häftlinge gegen Zahlungen vor Kontrollen gewarnt
-
SPD-Politiker: Zugang zu Integrationskursen wird wieder etwas erleichtert
-
Offiziell: Nationalspielerin Cerci verlässt Hoffenheim
-
Zahl der Fahrraddiebstähle sinkt - aber der Wert der gestohlenen Räder steigt
-
Rohstoffmangel wegen Iran-Kriegs: Chipstüten in Japan künftig in grau
-
Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung
-
Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest
-
Klingbeil hofft bei Koalitionstreffen auf Fahrplan für Reform-Gesamtpaket
-
Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September
-
Erneut Zwergflusspferd in Berliner Zoo geboren
-
Altmaier sieht Kanzler verantwortlich für handwerkliche Defizite der Regierung
-
Russland setzt Angriffe in der Ukraine nach Waffenruhe-Ende fort
-
Reichinnek fordert "Energiekrisengeld" und Neun-Euro-Ticket
-
Sechs Jahre Haft nach tödlichem Nachbarschaftsstreit für Mann in Stuttgart
-
ESC-Finale: Musiker wavvyboi verkündet Punkte von deutscher Jury
-
Erste Landtagssitzung in Baden-Württemberg: Strobl neuer Parlamentspräsident
-
Sarkozy-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Verurteilung wegen Korruption
Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit Coronamaßnahmen in erster Welle
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich erstmals mit der Rechtmäßigkeit einschneidender Coronamaßnahmen in der ersten Pandemiewelle befasst. Bei der Verhandlung am Mittwoch ging es um die Frage, ob die im Frühjahr 2020 in Sachsen und Bayern verfügten Kontakt- beziehungsweise Ausgangsbeschränkungen verhältnismäßig und damit zulässig waren. Am 22. November will das Gericht sein Urteil verkünden.
In beiden Fällen waren die Verordnungen nur wenige Wochen in Kraft. In Sachsen erklärte das zuständige Oberverwaltungsgericht die Regelungen in erster Instanz für rechtmäßig. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Revision.
Konkret geht es um im April 2020 in Sachsen erlassene Kontaktbeschränkungen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum und die Schließung von Einrichtungen wie Sportstätten sowie von Gastronomiebetrieben. Der Kläger hält Maßnahmen wie das Besuchsverbot von öffentlichen Sportplätzen für "willkürlich". Die Regelung habe "null Relevanz" für das Infektionsgeschehen gehabt, argumentierte er. Der Kläger will die Regelungen in der sächsischen Coronaschutzverordnung daher für unwirksam erklären lassen.
Im zweiten Fall erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen im März 2020 eine vom Land verfügte Ausgangsbeschränkung für unwirksam. Der Freistaat habe den Ausnahmetatbestand der "triftigen Gründe", die zum Verlassen der eigenen Wohnung berechtigten, zu eng gefasst. Dagegen wendet sich der Freistaat Bayern vor dem Leipziger Gericht.
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht prüft nun, ob das Infektionsschutzgesetz zu diesen Coronamaßnahmen ermächtigte. Diskutiert wurde in der Verhandlung auch die Verhältnismäßigkeit der Verordnungen und die Frage, welche Spielräume der Gesetzgeber am Anfang der Pandemie hatte. Die Vorsitzende Richterin Renate Philipp gab zu bedenken, dass es damals noch viele Unsicherheiten bei der Einschätzung der Pandemielage gab.
Ist der Erreger nicht mehr neu, müssten Grenzen für Eingriffe in Grundrechte gesetzt werden, wofür aber "gewisse Erkenntnisse" nötig seien. In der Anfangsphase der Pandemie im März und April 2020 sei der Gesetzgeber noch nicht so weit gewesen, um tätig zu werden, sagte Philipp. Bei den Verordnungen hätten sich die Länder auf die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts gestützt.
Im Fall Bayern argumentierten die Vertreter der Landesregierung mit der damals "dramatischen Lage". Es sei darum, gegangen, Mobilität zu verhindern", um eine massive Ausbreitung des Virus zu vermeiden.
Für das Gericht geht es um die Abwägung zwischen schweren Grundrechtseingriffen und dem Infektionsschutzinteresse. Die Vorsitzende Richterin stellte die Möglichkeit in den Raum, dass der Fall zur Neuverhandlung nach Bayern zurückverwiesen werden könnte, sofern weiterer Aufklärungsbedarf bestehe.
Offiziellen Angaben zufolge ist inzwischen eine ganze Reihe ähnlicher Coronaverfahren am Bundesverwaltungsgericht anhängig.
P.Mira--PC