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Bundesrat billigt Änderung der Krankenhausreform trotz Kritik
Der Bundesrat hat Änderungen an der erst vor gut einem Jahr in Kraft getretenen Krankenhausreform trotz anhaltender Bedenken der Länder gebilligt. Die Länderkammer gab in ihrer Sitzung am Freitag in Berlin grünes Licht für einen mit dem Bund ausgehandelten Kompromiss. Er sieht längere Fristen für den Umbau der Kliniklandschaft und Ausnahmeregeln insbesondere für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum vor. Zudem stellt der Bund mehr Geld zur Verfügung.
Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Landesregierungen äußerten in der Aussprache im Bundesrat Vorbehalte gegen das Gesetz und forderten weitere Änderungen an der Reform. Dennoch verzichtete der Länderkammer darauf, das Inkrafttreten des Gesetzes durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zu verzögern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeigte sich im Bundesrat offen dafür, das Gesetz nach Inkrafttreten in Zusammenarbeit mit den Ländern nachzubessern, falls dies erforderlich sei. Das Gesetz sei "eine notwendige Grundlage", sagte sie. "Wir werden aber die Veränderungen auch weiterhin im Blick behalten." Die Billigung des Gesetzes sei nun erforderlich, um "mehr Planungssicherheit für die Krankenhäuser" zu schaffen.
Die Ministerin kam den Bedenken der Länder in einer Protokollerklärung entgegen, die sie im Bundesrat abgab. Darin sagte sie zu, die Auswirkungen des Gesetzes zu überprüfen. Im einzelnen geht es dabei um die Auswirkungen der im Gesetz festgeschriebenen Personaluntergrenzen für Krankenhäuser und um die anvisierte Umstellung der Krankenhausfinanzierung.
Der nun gebilligte Kompromiss zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren bis zu 29 Milliarden Euro zur Unterstützung der Umstrukturierung zur Verfügung stellt - vier Milliarden Euro mehr, als in der ursprünglichen Reform geplant. Diese sah auch noch vor, dass der Bundesanteil von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden sollte. Er kommt nun aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.
Der Grundgedanke der Reform des früheren Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bleibt grundsätzlich erhalten: Kernstück ist eine stärkere medizinische Spezialisierung der Kliniken. Vor allem die kleineren Kliniken sollen weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Die Länder befürchteten jedoch, dass dadurch zu viele Krankenhäuser im ländlichen Raum schließen müssen und Patientinnen und Patienten dort deutlich längere Wege für die Versorgung in Kauf nehmen müssen.
Vertreterinnen und Vertreter der Länder machten in der Bundesratssitzung am Freitag deutlich, dass ihre Bedenken gegen die Änderung der Reform noch nicht ausgeräumt seien. "Unsere Bemühungen um eine praxistaugliche Krankenhausreform waren nur zum Teil erfolgreich", sagte die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) in der Länderkammer. So sei etwa die Zuweisung der Leistungsgruppen an kleinere, von Schließung bedrohte Kliniken "nicht durchdacht". Ihr Land stimme dem Gesetz dennoch zu, weil die Kliniken "jetzt dringend Planungssicherheit" bräuchten.
Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) sagte, das Gesetz enthalte "wichtige Verbesserungen für die Versorgung im ländlichen Raum und für kleinere Krankenhäuser". Er wolle aber "nicht verhehlen, dass wir gemeinsam, Bund und Länder, bis zum Schluss gerungen haben, um diese Reform überhaupt aufs Gleis zu setzen". Der Minister forderte eine Nachbesserung des Gesetzes auch nach dessen Inkrafttreten, weil dieses Regelungen enthalte, "die dringenden nachsteuernden Handlungsbedarf erfordern".
Auch Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) verwies auf das Argument der Planungssicherheit, das für die Annahme des Gesetzes spreche. "Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gesetz lange noch nicht perfekt ist", fügte sie hinzu. "Es müsse das "gemeinsame Ziel" von Bund und Ländern sein, die Reform weiter zu verbessern.
L.E.Campos--PC