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"KI gegen Kriminalität": Polizeibehörden sollen technologisch aufgerüstet werden
Im Kampf gegen Terrorismus und Schwerkriminalität sollen die deutschen Ermittlungsbehörden technologisch aufgerüstet werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch ein Gesetzespaket, mit dem die Polizeibehörden moderne digitale Werkzeuge an die Hand bekommen sollen, darunter Programme auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI). Gleichzeitig werden die digitalen Ermittlungsbefugnisse erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Bei Juristen stießen die Maßnahmen auf ein geteiltes Echo.
Die Bedrohungslage habe sich verändert und "die Möglichkeiten unserer Gegner, gegen die Gesellschaft und den Rechtsstaat anzutreten", hätten sich weiterentwickelt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin. "Deswegen ist es jetzt notwendig, dass wir Polizei und Verfassungsschutz auch mit neuen Befugnissen ausstatten, um gegen diese Gegnerschaften - Terrorismus und organisierte Kriminalität - stärker vorzugehen."
Künftig sollen die Sicherheitsbehörden Daten automatisiert und mit dem Einsatz von KI analysieren können. Biometrische Daten, etwa das Foto eines Gesuchten, sollen mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgeglichen werden können. Die Ermittlungsbehörden sollen auch selbst KI-Modelle trainieren und weiterentwickeln können.
Dobrindt wies darauf hin, dass sich die Datenmengen innerhalb weniger Jahre vervielfacht hätten. Sie seien nur noch mit digitalen Ermittlungsmethoden zu bewältigen. "KI gegen Kriminalität - darum geht es hier im besonderen Maße." Insbesondere für komplexe Ermittlungen sei die automatisierte Datenanalyse als Instrument notwendig, um Zusammenhänge analysieren zu können.
In einem weiteren Gesetzentwurf werden die neuen Ermittlungsbefugnisse erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. So sollen die Maßnahmen nur beim Verdacht einer schwerwiegenden Straftat in Betracht kommen. Dobrindt räumte Bedenken aus, dass künftig massiv Daten gespeichert werden könnten. Es gehe darum, öffentliche Datenbanken, "nicht mehr händisch durchblättern" zu müssen, sondern mit Hilfe von Software analysieren zu können. "Es gibt nicht den Fall, dass hier von Unbeteiligten massenhaft neue Daten geschaffen und in einen Pool gepackt werden."
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, mit dem Gesetz werde die Strafverfolgung "rechtsstaatlich und effektiv" gestärkt. KI-Tools und andere digitale Lösungen sollten zur Aufklärung von Straftaten mit beitragen – zur Identifikation von Straftätern ebenso wie zum Erkennen von Querverbindungen zwischen unterschiedlichen Strafverfahren. "Es wäre fahrlässig, unseren Ermittlungsbehörden solche Instrumente vorzuenthalten", betonte Hubig.
Gleichzeitig sei klar: "Nicht alles, was die Technik hergibt, ist in einem Rechtsstaat erlaubt." Wenn es um persönliche Daten und ihre Verarbeitung durch KI-Tools gehe, brauche es sichere gesetzliche Leitplanken, erklärte die Justizministerin.
Bislang gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage für den automatisierten biometrischen Online-Bildabgleich. Wenn Strafverfolgungsbehörden Fotos eines Tatverdächtigen mit öffentlich zugänglichen Lichtbildern abgleichen wollen, müssen Ermittlerinnen und Ermittler dies bislang manuell tun, indem sie entsprechende Fotos selbst in Augenschein nehmen. Auch für den Einsatz moderner Systeme zur Analyse rechtmäßig gespeicherter Daten fehlt im deutschen Recht bislang eine gesetzliche Grundlage.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte die Pläne als "erheblich zu weit gehend" und warnte vor einer Überwachungsdystopie". So könne die biometrische Rasterfahndung im Internet "zum Standardermittlungsinstrument" werden, erklärte der DAV. Polizeibehörden könnten Zugriff auf "eine KI-generierte 'Gigadatenbank' mit darin enthaltenen zum Teil höchstpersönlichen Daten" erhalten.
Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) kritisierte eine "Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen zulasten der Privatsphäre aller Bürger*innen und der Pressefreiheit".
Nach Ansicht von Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz offenbaren die Beschlüsse der Bundesregierung "ein problematisches Verhältnis zum Rechtsstaat". Die geplanten Befugnisse ermöglichten "tiefe Grundrechtseingriffe" und beträfen "keineswegs nur Personen im direkten Fokus von Sicherheitsbehörden", sondern potenziell "auch gänzlich unbescholtene Bürger".
Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte hingegen die neuen Ermittlungsbefugnisse. Die Bundesregierung bringe die Strafverfolgungsbehörden damit "auf die Höhe der heutigen technischen Möglichkeiten", erklärte der Verband. Die geplanten Befugnisse trügen dazu bei, dass die Ermittler angesichts einer wachsenden Flut digitaler Tatspuren schneller und effektiver ermitteln könnten.
F.Ferraz--PC