-
Starmer unter Druck: Labour-interner Rivale Burnham gewinnt richtungsweisende Nachwahl
-
Zweites Spiel, zweiter Sieg: Mexiko vorzeitig Gruppensieger
-
Starmer-Rivale Burnham gewinnt richtungsweisende britische Nachwahl in Makerfield
-
EU-Staats- und Regierungschefs beraten an zweitem Gipfeltag über Haushalt und Nahost
-
US-iranische Verhandlungen zu umfassender Friedenslösung sollen in der Schweiz beginnen
-
US-Geheimdienstkoordinator Pulte soll Amt kommissarisch antreten
-
Linke startet dreitägigen Parteitag in Potsdam
-
Venezuelas Interims-Regierung spricht mit Opposition über demokratischen Übergang
-
Umweltminister Schneider: Bereits über 55.000 Anträge für E-Auto-Prämie eingegangen
-
Tränen beim Triumph: Kanada siegt und weint
-
100 Guerilla-Kämpfer in Kolumbien legen ihre Waffen nieder
-
EU-Staaten wollen Russland-Sanktionen erstmals um zwölf Monate verlängern
-
Nachwahl in Makerfield: Nach Schließung der Wahllokale werden Stimmen ausgezählt
-
Kubanische Regierung stellt mehr als 170 marktwirtschaftliche Reformen vor
-
13 Tote bei dschihadistischem Angriff auf Flughafen in Nigers Hauptstadt Niamey
-
Joker Manzambi sticht doppelt: Schweiz macht Fehlstart wett
-
Fecht-EM: Degenfechterin Ehler überrascht mit Silber
-
Ex-US-Präsidenten und Merkel bei Eröffnung von Obama-Center - Trump fehlt
-
Vance: Iran-Gespräche nicht so hart wie Talkshow-Auftritt
-
EU-Staaten hoffen nach Iran-Deal auf Bewegung auch in Ukraine-Frage
-
Vor Deutschland-Spiel: Wahi darf nun doch nach Kanada einreisen
-
Iran-Abkommen: Trump wütet gegen Kritiker und spricht von "Sieg"
-
Remis gegen Südafrika: Schicks Tschechen droht das Aus
-
"Im Prinzip": Neuer plant DFB-Abschied nach der WM
-
Konfettiregen über New York: Knicks frenetisch gefeiert
-
UN-Menschenrechtskommissar: Offensive auf sudanesische Stadt Al-Obeid muss gestoppt werden
-
EU-Gipfel in Brüssel beginnt mit Selenskyj als Gast
-
Iran-Gespräche: US-Vizepräsident Vance könnte am Wochenende in die Schweiz reisen
-
UN-Klimachef warnt in Bonn vor "Rosinenpicken" beim Klimaschutz
-
In Peine entkommener Straftäter in Italien gefasst
-
Schiffsverfolgungsdienste: Acht Schiffe durchqueren Straße von Hormus
-
Netanjahu ruft zu Erhalt von "lebenswichtiger" Beziehung zu den USA auf
-
Rentenkommission beschließt Empfehlungen - aber vorerst nicht einstimmig
-
Tunesien und Japan im 1000. WM-Spiel - Sondertrikot für Referee
-
Schweiz steuert auf Referendum über Neubau von Akw zu
-
Brasilien: Neymar fehlt auch gegen Haiti
-
Merz will "in Ruhe" über möglichen Hormus-Einsatz beraten
-
Halle: Zverev nach Sieg über Hanfmann im Viertelfinale
-
Videospiele: Vorverkauf für "GTA VI" startet am 25. Juni
-
US-iranisches Abkommen: Pakistanischer Premier verschiebt Besuch in der Schweiz
-
Restaurierung von Parthenon-Tempelfassade auf Akropolis in Athen abgeschlossen
-
Niederländischer Rechtspopulist Wilders hofft auf mehr rechte EU-Regierungschefs
-
Israels Armee will trotz US-iranischem Rahmenabkommen weiter im Libanon operieren
-
Überprüfung der US-Truppenpräsenz: Washington erhöht Druck auf Nato-Verbündete
-
Korruptionsermittlungen nun auch gegen Töchter von Spaniens Ex-Regierungschef Zapatero
-
SPD-Fraktion: Verabschiedung der Gesundheitsreform wird verschoben
-
"Koalitionsbruch": Harte Kritik an Entwurf aus dem Hause Bas zu Arbeitszeitreform
-
Rentenkommission einigt sich auf Empfehlungen - aber offenbar nicht einstimmig
-
Hegseth: Iran muss auf Atomwaffen verzichten - USA können sonst wieder losschlagen
-
IAEA bereit zur Unterstützung von Umsetzung des US-iranischen Rahmenabkommens
Von Umwelthilfe unterstützte Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos
Mehrere junge Menschen sind mit ihren von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Verfassungsbeschwerden gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sah durch die Regelungen nicht zwangsläufig die Freiheit in der Zukunft eingeschränkt, wie es am Dienstag mitteilte. Es nahm die insgesamt elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)
Die Kläger stammen aus Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Sie machten geltend, dass ihre zukünftige Freiheit nicht ausreichend geschützt werde. Es könnten hohe Belastungen auf sie zukommen, weil die Länder die Reduzierung von Treibhausgasen nicht gut genug geregelt hätten.
Dieser Argumentation folgte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht. Zwar sei es möglich, sich gegen Gesetze zu wenden, deren Auswirkungen in der Zukunft unausweichlich zu Einschränkungen der Grundrechte führten - weil dann eben besonders scharfe Klimaschutzmaßnahmen notwendig würden. Eine solche "eingriffsähnliche Vorwirkung" sah das Gericht bei den angegriffenen landesrechtlichen Regelungen aber nicht.
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Länder selbst ein CO2-Budget hätten und - falls die Landesregelungen unzureichend wären - die Zukunft somit zwangsläufig Freiheitsbeschränkungen mit sich brächte. Da bereits auf Bundesebene ein Klimagesetz existiere, verletze das Fehlen eines solchen Gesetzes auf Landesebene die Schutzpflicht nicht, erklärte das Gericht.
Zwar verpflichte das Grundgesetz auch die Länder zum Klimaschutz, und ohne eigene Maßnahmen der Länder wären die Klimaziele nicht zu erreichen. Das Grundgesetz regele aber nicht, welche Länder wann wie viele Emissionen reduzieren müssten, hieß es in dem Beschluss.
Die DUH-Geschäftsführung erklärte dazu: "Die Verfassungsrichter haben heute eindeutig klargemacht, dass der Bund die alleinige Verantwortung trägt, dass Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtend einhält und die Rechte künftiger Generationen schützt." Die Bundesregierung müsse ihr Klimaschutzgesetz deshalb sofort nachschärfen.
Ende April vergangenen Jahres hatten mehrere junge Menschen mit ihren Verfassungsbeschwerden Erfolg: In einem wegweisenden Urteil befand das Bundesverfassungsgericht das damals geltende Klimaschutzgesetz des Bundes für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste nachbessern und die Fortschreibung der Emissionsminderungsziele für die Zeit nach 2030 genauer regeln.
H.Silva--PC