-
Verfolgung: Preuß verbessert sich auf Platz elf
-
Beerdigung in Bangladesch: Zehntausende trauern um getöteten Studentenführer
-
Lebenslange Haft für 27-Jährigen in Hessen wegen Mordes an Exfreundin in Spielothek
-
Deckelung von Indexmieten: Justizministerin legt Gesetzentwurf vor
-
Überraschung! Weidle-Winkelmann rast auf Rang zwei
-
"Verwerflich": Eberl kritisiert Upamecano-Berichterstattung
-
Klingbeil wünscht sich "Kraft und Mut für große Rentenreform" im kommenden Jahr
-
US-Richterin hebt Mordurteil im Prozess um Tod von Rap-Star Jam Master Jay auf
-
FC Bayern in Heidenheim "wahrscheinlich" ohne Kimmich
-
Premierensieg für Taubitz im Olympia-Winter
-
Rettungsschwimmer am Bondi Beach in Sydney gedenken der Anschlagsopfer
-
NBA: OKC verspielt Sieg - Knicks-Serie endet
-
Musk gewinnt Berufung zu milliardenschwerem Gehaltspaket bei Tesla
-
K.o.-Sieg in Miami: Joshua schickt Paul zu Boden
-
Konkurrenzkampf im DFB-Tor: Johannes bleibt "entspannt"
-
Dreesen sieht "gute Gründe" für Upamecano-Verbleib in München
-
Lipowitz: "Radsport ist nicht alles für mich"
-
Kehl sieht "positive Entwicklung" beim BVB - und will mehr
-
Gedenken ein Jahr nach Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit Kanzler Merz
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: USA greifen mehr als 70 IS-Ziele in Syrien an
-
Nach tödlichem Angriff auf US-Soldaten: USA starten Militäroperation gegen IS in Syrien
-
Kehl: Geldstrafe für Adeyemi nach Wutausbruch
-
Nach Schlotterbeck-Kritik: BVB siegt am 116. Geburtstag
-
US-Regierung veröffentlicht Teil der Epstein-Akten
-
Gouverneur: Mindestens sieben Tote bei russischem Raketenangriff in Region Odessa
-
Achte Pleite in Serie: Bayern in der EuroLeague im freien Fall
-
Trumps Name prangt fortan an renommiertem Kulturzentrum in Washington
-
Brasilien: Gericht lehnt Berufung von Ex-Präsident Bolsonaro ab
-
US-Außenminister Rubio spielt AfD-Kontakte herunter
-
Weitere Runde von Ukraine-Verhandlungen in Florida - Europäer beteiligt
-
Ausgleich in letzter Sekunde: Dämpfer für Hertha BSC
-
Darmstadt verspielt Sieg in Paderborn
-
Shein entgeht Sperre seiner Plattform in Frankreich - Paris kündigt Berufung an
-
Treffen zwischen Vertretern der USA, Europas und der Ukraine am Freitag
-
Positiver Dopingtest: Taylor von Darts-WM ausgeschlossen
-
Russland-Nähe: Polnischer Außenminister verleiht Orban symbolisch Lenin-Orden
-
Kramp-Karrenbauer zur Chefin der Konrad-Adenauer-Stiftung gewählt
-
Skispringer Hoffmann überrascht: Quali-Sieg in Engelberg
-
Fed-Mitglied: Inflationszahlen der Trump-Regierung zu positiv
-
Trump billigt Gesetz: 76.000 US-Soldaten bleiben vorerst in Europa
-
Umfrage: 45 Prozent der Deutschen empfinden Smartphones an Heiligabend als störend
-
Epstein-Akten: US-Regierung will zunächst nur Teile veröffentlichen
-
Trump drängt Kiew bei Friedensgespräche zur Eile - Putin sieht Westen und Kiew am Zug
-
Mit angeblich sicheren Tresorfächern: Betrüger erbeuten mehrere hunderttausend Euro
-
Bundesgerichtshof bestätigt Betrugsurteil gegen früheren Audi-Chef Stadler
-
Bundesrat beschließt höhere Strafen und strengere Regeln für E-Scooter
-
Landgericht Mannheim verhängt Haftstrafen wegen Verkaufs von Luxusautos nach Russland
-
Nach Einigung im Vermittlungsausschuss: Sparpaket für Krankenkassen kann kommen
-
Biathlon: Nawrath im Sprint auf Platz zehn
-
Baden-Württemberg: 19-Jähriger soll 65-Jährigen getötet haben
Kündigung wegen Kirchenaustritts: EuGH-Gutachten zweifelt an Rechtmäßigkeit
Wenn eine katholische Organisation einer Angestellten wegen ihres Kirchenaustritts kündigt, kann das nach einem neuen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Diskriminierung sein. Diese Auffassung vertrat die zuständige Generalanwältin Laila Medina in ihren am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen zu einem Fall aus Deutschland. Es ging um eine Sozialpädagogin, die in einem katholischen Verein für Schwangerschaftsberatung arbeitete. (Az. C-258/24)
Von 2013 bis 2019 war sie in Elternzeit und trat unterdessen aus der katholischen Kirche aus. Versuche des kirchlichen Arbeitgebers, sie zum Wiedereintritt zu bewegen, scheiterten. Daraufhin kündigte der Verein der Sozialpädagogin. Durch ihren Kirchenaustritt habe sie "schwerwiegend gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten verstoßen". Allerdings sind in der Beratungsstelle auch zwei Beraterinnen tätig, die der evangelischen Kirche angehören.
Wegen ihres im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechts haben die Kirchen nach deutschem Recht in der Regel einen besonders großen Spielraum. Nach Überzeugung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hängt es daher vom EU-Recht ab, "ob die Ungleichbehandlung der Klägerin mit Arbeitnehmern, die niemals Mitglied der katholischen Kirche waren, gerechtfertigt sein kann". Es legte den Fall dem EuGH vor.
Generalanwältin Medina vertrat nun die Ansicht, dass sich die Kündigung in einem solchen Fall nicht rechtfertigen lasse. Eine Kündigung wegen Kirchenaustritts sei nur dann möglich, wenn der Beruf es erfordere, Kirchenmitglied zu sein, und wenn die Arbeitnehmerin öffentlich gegen das Ethos der Kirche handle.
Ein Kirchenaustritt allein bedeute noch nicht, dass die Mitarbeiterin die Grundprinzipien und Werte der Kirche nicht weiter befolge und ihre Pflichten nicht mehr erfülle, erklärte die Generalanwältin.
Die europäischen Richterinnen und Richter müssen sich nicht an das juristische Gutachten halten. Sie orientieren sich aber bei ihren Urteilen oft daran. Ein Termin für das Urteil wurde noch nicht bekanntgegeben. Den konkreten Fall muss später das deutsche BAG entscheiden und dabei die Rechtsauffassung des EuGH berücksichtigen.
J.Oliveira--PC