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Bundesarbeitsgericht verhandelt Mittwoch zu Überstundenzuschlägen bei Teilzeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt am Mittwoch (9.00 Uhr) über die Zahlung von Überstundenzuschlägen bei Teilzeitbeschäftigten. Streitig ist, ob auch sie die Zuschläge erst ab einer Stundenzahl wie Vollzeitbeschäftigte erhalten. (Az. 5 AZR 118/23)
Der Kläger arbeitet mit 30,8 Wochenstunden bei einem Lebensmittel-Großhändler im Raum Nürnberg. Eine volle Stelle umfasst 38,5 Stunden pro Woche, Überstundenzuschläge in Höhe von 25 Prozent sieht der einschlägige Tarifvertrag ab der 41. Stunde vor. Der Kläger meint, maßgeblich müsse bei Teilzeitbeschäftigten die individuelle Arbeitszeit sein, zuzüglich der anderthalb zuschlagsfreien Stunden. Für insgesamt sechs Monate im Frühjahr 2020 und im Winter 2020/21 fordert er die Nachzahlung von Überstundenzuschlägen in Höhe von 840 Euro.
M.Carneiro--PC