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26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
26 Jahre nach der Tötung einer vierfachen Mutter in München hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Mordurteil gegen den Ehemann bestätigt. Wie der BGH am Donnerstag mitteilte, wurde die im vergangenen Jahr verhängte lebenslange Haftstrafe rechtskräftig. Die Revision, mit welcher der Angeklagte das Urteil der Vorinstanz anfocht, wurde damit abgewiesen. (Az. 1 StR 120/26)
Der Mann war im Oktober 2025 vom Landgericht München I wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gesprochen worden. Er hatte im Februar des Jahres 2000 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem unbekannten Mittäter erdrosselt. Anschließend täuschte er einen Suizid der 28-Jährigen vor, mit der er vier Kinder hatte.
Der Täter geriet bereits damals unter Verdacht. Einen eindeutigen Beweis konnten die Ermittler zu der Zeit allerdings nicht erbringen. Erst 2023 meldete ein Zeuge verfahrensrelevante Informationen, die zur Festnahme des Manns führten.
Laut Landesgericht hatte die Frau zum Zeitpunkt des Mordes bereits seit drei Jahren getrennt von dem Mann gelebt. Die Ehe sei von den Familien der beiden aus der Türkei arrangiert gewesen. Die Frau habe bei ihm Gewalt und Unterdrückung durchlebt.
Wie nun auch der BGH erklärte, ermordete der Mann die Frau schließlich, weil er deren Annäherung an einen neuen Partner aus "übersteigertem Besitzdenken" nicht hinnehmen wollte. Er habe dadurch seine Ehre wiederherstellen wollen.
J.Pereira--PC