-
Erneute russische Angriffe auf Kiew: 1100 Wohnhäuser ohne Heizung
-
Statistikbehörde: Mehr als 13 Millionen Menschen sind armutsgefährdet
-
US-Richter erlaubt Fortsetzung von weiterem von Trump gestoppten Windkraftprojekt
-
Drittliga-Rekord: Naderi wechselt von Rostock nach Glasgow
-
Energiewirtschaftsverband befürwortet strategische Gasreserve für Krisenfall
-
NHL: Deutsche Olympia-Fahrer erfolgreich
-
Draisaitls Ziel: "Fliegen da hin, um eine Medaille zu holen"
-
US-Repräsentantenhaus soll am Dienstag über Haushaltsentwurf abstimmen
-
Verdi: Bundesweite Streiks im Nahverkehr beendet
-
Kanzleramtschef Frei dämpft Erwartungen für Reformprojekte
-
Havanna bestätigt Kontakte mit Washington
-
Tarifverhandlungen in der Chemie- und Pharmaindustrie starten auf Bundesebene
-
Menschenrechtsgericht urteilt über Inhaftierung Nawalnys in Russland
-
Trump empfängt am Dienstag Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin beginnt in Oslo
-
Geschäftsträgerin der USA in Venezuela bespricht "Übergang" mit Rodríguez
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe in U-Haft
-
Musk legt Raumfahrtunternehmen SpaceX und KI-Firma xAI zusammen
-
Epstein-Affäre: Ehepaar Clinton erklärt sich zu Aussage vor dem Kongress bereit
-
Nach tödlichen Schüssen: Bundesbedienstete in Minneapolis bekommen Körperkameras
-
Kriminalität: Costa Ricas designierte Präsidentin begrüßt Unterstützung El Salvadors
-
Für 69 Millionen Euro: Liverpool holt Abwehrtalent
-
Teil-Shutdown: Trump ruft US-Repräsentantenhaus zu Bewilligung von Haushaltsentwurf auf
-
Merz pocht auf größere Unabhängigkeit der EU von den USA
-
Medien: Upamecano verlängert beim FC Bayern
-
Frankreichs Regierung übersteht Misstrauensvoten - Haushalt verabschiedet
-
Bahnrad-EM: Teutenberg holt Gold - Silber für Frauen-Vierer
-
Neue Epstein-Akten ziehen immer weitere Kreise - auch Europäer im Fokus
-
Bahnrad-EM: Teutenberg triumphiert im Punkterennen
-
Trump: Indien will auf russisches Öl verzichten - USA verkünden Zollsenkung
-
Selenskyj: "Deeskalation" mit Russland hilft bei Vertrauensbildung für Verhandlungen
-
FIFA: Infantino offen für Aufhebung des Russland-Banns
-
Für weniger Importe aus China: USA legen Rohstoffreserve an
-
Neuer Spielort: NFL kommt auch nach Paris
-
Frachter-Kollision: Russischer Kapitän von britischer Justiz für schuldig befunden
-
Zahnarzt-Kosten: Vorstoß von CDU-Wirtschaftsrat stößt auch in Union auf Ablehnung
-
Kreml bestätigt Gespräche zwischen Russland, Ukraine und USA ab Mittwoch in Abu Dhabi
-
Zugangsbegrenzungen und Glasverbote: Köln rüstet sich für Straßenkarneval
-
Italienische Biathletin kurz vor Olympia positiv getestet
-
Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Guantanamo-Häftling auf
-
Millionen-Einsparung: WDR lässt Fernsehprogramm technisch vom SWR ausspielen
-
Trump setzt auf "Deal" mit Kuba - Verhandlungen nach seinen Angaben im Gange
-
Deutlich mehr Geflüchtete nutzen staatliches Rückkehrprogramm - Syrer weit vorne
-
Geldstrafen für Klimaaktivisten nach Farbanschlag auf Brandenburger Tor
-
Bundesweite Streiks im Nahverkehr: Busse, U- und Straßenbahnen bleiben im Depot
-
Bauverband meldet weiteren Rückgang bei Sanierungsquote im Gebäudebestand
-
Kündigungswelle nach Bekenntnis zu Klimaschutz: ADAC-Verkehrspräsident tritt zurück
-
Linke zu Forderungen von Wirtschaftsrat der CDU: "Großangriff auf Menschen im Land"
-
Iran-USA-Konflikt: Irans Präsident ordnet Aufnahme von Atomgesprächen an
-
Muskelverletzung im Oberschenkel: ter Stegen droht lange Pause
Gericht: Berliner Clanchef muss knapp 1,8 Millionen Euro an Rapper Bushido zahlen
Der bekannte Berliner Clanchef Arafat A.-C. muss einem Gerichtsbeschluss zufolge knapp 1,8 Millionen Euro an den früher geschäftlich eng mit ihm verbundenen Rapper Bushido zahlen. Das Berliner Kammergericht wies die Berufung von A.-C. gegen ein entsprechendes Urteil des Berliner Landgerichts vom September 2023 nach Angaben vom Mittwoch ab. Der zwischen A.-C. und Bushido geschlossene Managementvertrag war dem Beschluss zufolge sittenwidrig, weil er den Künstler unangemessen benachteiligte.
Der Berliner Hiphopper Bushido, der als ein Wegbereiter des sogenannten Gangsterraps in Deutschland gilt, hatte gemeinsam mit A.-C. und anderen im Jahr 2004 das Musiklabel Ersguterjunge gegründet. Beide unterhielten vielfältige geschäftliche Beziehungen, überwarfen sich allerdings 2018 komplett. Es kam deshalb später zu diversen Gerichtsverfahren, auch mit strafrechtlichem Hintergrund. 2024 sprach das Berliner Landgericht A.-C. vom Vorwurf der versuchten schweren räuberischen Erpressung Bushidos frei.
In dem nun vom Kammergericht entschiedenen Zivilprozess ging es um wechselseitige Klagen zwischen beiden Beteiligten wegen der Aufteilung früherer Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit Bushidos. Der als Manager des Rappers fungierende A.-C. hatte ursprünglich 840.000 Euro von dem Musiker gefordert, während dieser im Gegenzug auf Rückzahlung von Managementgebühren in Höhe von etwa 1,78 Millionen Euro klagte.
Das Landgericht wies die Forderung von A.-C. ab, während es die Klage Bushidos als begründet ansah. Das Berliner Kammergericht bestätigte das in seiner nun bekanntgegebenen Entscheidung vom Dienstag und verurteilte A.-C. im Berufungsverfahren zur Zahlung der Summe. Der Beschluss ist aber nicht rechtskräftig. A.-C. kann versuchen, in Revision zu gehen.
Laut Kammergericht argumentierte A.-C., er habe 2004 mit Bushido eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet. Der zuständige Senat wies dies wie zuvor das Landgericht aber als haltlos ab. "Nichts" spreche dafür, erklärte das Oberlandesgericht des Bundeslands Berlins weiter.
Ein 2007 schriftlich fixierter und von dem mit einer Generalvollmacht ausgestattete A.-C. eigenmächtig ergänzter Managementvertrag sei zudem nichtig, weil er sittenwidrig sei. Er schränke die wirtschaftlichen und künstlerischen Entscheidungsspielräume des Musikers inakzeptabel ein.
Demnach war Bushido laut Vertrag etwa nicht mehr befugt, mit Blick auf seine künstlerische Tätigkeit "selbst rechtsgeschäftlich zu handeln". Nur das Management habe das gedurft. Laut Gericht sah das Dokument zudem "ein erhebliches Ungleichgewicht von Leistung und Gegenleistung" vor.
Es war nicht der einzige Rechtsstreit zwischen dem Rapper und seinem ehemaligen Manager um Vermögensfragen. Bereits im Sommer 2024 entschied das Oberlandesgericht im brandenburgischen Brandenburg an der Havel, dass Bushido A.-C. zu Recht aus einer für gemeinsame Immobiliengeschäfte in der Gemeinde Rüdersdorf gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgeschlossen hatte.
Hintergrund war nach früheren Angaben eine nicht von Bushido autorisierte Abbuchung von 180.000 Euro vom Firmenkonto. In diesem Zusammenhang kam es auch zu einem weiteren Strafprozess gegen A.-C. und einen weiteren Angeklagten wegen Prozessbetrugs durch falsche Dokumente. Dies bestätigte sich aber nicht, es kam zu einem Freispruch.
Rechtskräftig wurde dagegen eine Geldstrafe, zu der A.-C. im Zuge des Berliner Strafprozesses wegen der mutmaßlichen Erpressung Bushidos verurteilt worden war, weil er ohne dessen Wissen heimlich Audioaufnahmen von Treffen mit dem Rapper gemacht hatte. Er wurde wegen einer Verletzung der Vertraulichkeit des Worts zur Zahlung von 81.000 Euro verurteilt.
A.Aguiar--PC