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Disco in Baden-Württemberg haftet für rutschige Tanzfläche
Wer eine Disco betreibt, muss die Tanzfläche regelmäßig auf Getränkepfützen und Scherben kontrollieren. Die Tanzfläche müsse möglichst frei von Gefahren sein, erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe am Freitag und verurteilte einen Club aus dem Neckar-Odenwald-Kreis zur Zahlung von 37.000 Euro. Eine Besucherin war im Dezember 2017 auf einer Getränkepfütze ausgerutscht und hatte sich verletzt. (Az. 7 U 125/21)
Wegen mehrerer Knochenbrüche musste sie zwei Wochen im Krankenhaus bleiben und mehrfach operiert werden. Ihre gesetzliche Krankenversicherung verklagte die Disco auf Schadenersatz.
Die Betreiberin habe nicht beweisen können, dass sie ausreichende Anordnungen zur Kontrolle und Reinigung des Tanzbodens getroffen hatte und diese am Unfalltag auch praktiziert wurden, erklärte das Gericht weiter.
Ein Mitarbeiter sollte demnach zwar die Tanzfläche von der Bühne aus im Blick behalten. Die Einzelheiten des Fußbodens habe er aber so nicht erkennen können. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, dagegen kann die Disco aber noch eine Beschwerde einlegen.
B.Godinho--PC