-
Böhmermann-Sendung "ZDF Magazin Royale" wird eingestellt
-
Russland erklärt Regisseur Swjaginzew zum "ausländischen Agenten"
-
Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz
-
Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026
-
FIFA-Machtkampf: UEFA und CONCACAF wollen Geld sehen
-
Neue Proteste im Kosovo nach Kriegsverbrecher-Urteil gegen Ex-Präsident Thaci
-
Sarg von norwegischem König Harald V. nimmt CO2 auf
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson mit Regierungsbildung beauftragt
-
Sicherheitsfirma hackt mit Anthropic-Software OpenAI-System
-
Dreitägige Parlamentswahl in Russland begonnen - Sieg der Putin-Partei gilt als sicher
-
Macron will französische Infrastruktur besser gegen hybride Angriffe schützen
-
Spritprise: Von Klingbeil geforderte Übergewinnsteuer auf EU-Ebene nicht in Sicht
-
Bundestag stimmt zu: "Frauen-DFL" beschlossene Sache
-
HSV verlängert mit Polzin: "Gemeinsam in die Zukunft gehen"
-
Nach Brandanschlag auf Synagoge in Wuppertal: Hinweise auf antisemitisches Motiv
-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
Im Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist die deutsche Aktivistin Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben. Unterstützer von Maja T. sowie Vertreter von Linken und SPD prangerten einen politischen "Schauprozess" an.
Der Prozess war von Anfang an hochumstritten, weil Maja T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach ihrer Festnahme in Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn ausgesetzt ist.
Unklar blieb zunächst, ob Maja T. ihre Haftstrafe vorerst in Ungarn absitzen muss, oder ob sie schon bald nach Deutschland überstellt werden könnte. Von ihren Unterstützern kamen Forderungen an Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU), sich dafür einzusetzen, dass Maja T. schnell zurück nach Deutschland kommt.
Der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, der auch als Prozessbeobachter in Budapest war, sagte im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP, im Urteil sei zwar vorgesehen, dass Maja T. des Landes verwiesen werde, somit rücke eine Rücküberstellung nach Deutschland näher. Falls es aber eine Revision gäbe, müsste sie womöglich in Ungarn bleiben.
Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" gefordert. Maja T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten.
Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, betonte, die Verletzungen seien "nicht lebensbedrohlich" gewesen. "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet." Maja T. sagte vor der Urteilsverkündung im Gericht: "Wir wissen alle, welches Urteil der Ministerpräsident dieses Landes will." Bei der Verurteilung gehe es darum, die Erzählung von einer "tödlichen Antifa" zu verbreiten. Maja T. fügte an, dass die Staatsanwaltschaft ihr 14 Jahre Gefängnis angeboten habe, sollte sie sich schuldig bekennen.
Nach dem Urteil erklärte der Vater: "Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt." Er verwies darauf, dass Regierungschef Viktor Orban persönlich die Verurteilung von Maja T. gefordert habe und hob hervor: "Dies ist der traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind."
Nach Ansicht von Maja T.s Unterstützern ist die nicht-binäre, linksgerichtete Person der ideale Feind für die rechtsnationalistische Regierung von Orban, der auch gute Verbindungen zu Kreml-Chef Wladimir Putin pflegt. In Ungarn stehen im April Parlamentswahlen an.
Ungarn erkennt nur zwei Geschlechter an und ist das einzige EU-Land, in dem Pride-Veranstaltungen verboten wurden. T. ist nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau. Im vergangenen Juni war T. in einen Hungerstreik getreten, den sie im Juli beendete. T. protestierte unter anderem gegen eine mangelnde Unterstützung durch die Bundesregierung.
Schirdewan kritisierte das Budapester Urteil scharf. "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", erklärte er. Acht Jahre Haft seien "völlig unverhältnismäßig". Er betonte im Gespräch mit AFP, die Beweislage sei "extrem dünn" gewesen. Von der Bundesregierung erwarte er nun, dass sie die Familie unterstütze, "um das begangene Unrecht" zu korrigieren - und sich dafür einsetzt, dass Maja T. "schnellstmöglich nach Deutschland rücküberstellt wird".
Ähnlich wie Schirdewan erklärte auch René Repasi für die SPD im Europaparlament, die Orban-Regierung habe den Prozess "für politische Propaganda instrumentalisiert". Er betonte: "Wenn ein EU-Mitgliedstaat grundlegende Verfahrensrechte auf diese Weise missachtet, ist das kein nationales Problem mehr."
Bei der Gefängnisstrafe von acht Jahren wird die Zeit angerechnet, die Maja T. bereits in Haft verbracht hat. T. war im Dezember 2023 in Berlin wegen der Vorwürfe der ungarischen Behörden festgenommen worden.
Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn - ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Der Beschluss des Gerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war.
Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland mehrere Strafverfahren laufen. Im vergangenen September war bereits in München die Aktivistin Hanna S. zu fünf Jahren Haft wegen des Angriffs auf mutmaßliche Neonazis in Budapest im Februar 2023 verurteilt worden. Im Juni hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an der Attacke erhoben. Sie hatten sich der Polizei gestellt, um einer Auslieferung nach Ungarn zu entgehen.
B.Godinho--PC