-
SPD will Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss nicht mittragen
-
"Hunde wurden besser behandelt": Lebenslange Haft in Völkermordprozess
-
Nordrhein-Westfalens Antisemitismusbeauftragte warnt vor zunehmendem Judenhass
-
Waldbrand bei Fontainebleau nahe Paris - Urlaubsverkehr beeinträchtigt
-
Hochrangiger UN-Vertreter erhebt schwere Vorwürfe gegen die Hamas im Gazastreifen
-
Hunderte Fans ohne Tickets: Probleme und Verspätung bei Jay-Z-Konzert in New York
-
EU-Experten empfehlen Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren
-
Erzeugerpreise: Landwirte bekommen im Mai deutlich weniger Geld für ihre Produkte
-
Justizministerin Hubig will Haftentschädigung erhöhen
-
Von der Leyen will Mindestalter für Social Media einführen
-
DAK-Umfrage: Fast jeder Dritte leidet unter Beschwerden durch extreme Hitze
-
Lebenslange Haft in Münchner Völkermordprozess um Taten an jesidischen Mädchen
-
Brandenburgs Ministerpräsident fordert Ende von einheitlicher Strompreiszone
-
Britische Regierung stellt 250 Millionen Pfund zum Schutz jüdischer Gemeinschaft bereit
-
Tennis-Weltrangliste: Zverev Zweiter, Struff mit großem Satz
-
Statistik: Fast acht Millionen Schwerbehinderte in Deutschland
-
Tickets für Auslandsflüge verteuern sich im ersten Halbjahr deutlich
-
"Jurassic Park"-Star Sam Neill im Alter von 78 Jahren in Australien gestorben
-
PGA Tour: Rosenmüller erstmals in den Top 10
-
Márquez plant die Sommerpause: Schlafende "Muskeln wecken"
-
Lipowitz legt die Beine hoch: "Es war ein harter Start"
-
"Hundertprozentig": Paris-Triumph lindert Zverevs Schmerz
-
US-Militär: Neue Angriffe auf Dutzende Ziele im Iran
-
Urteil in Prozess um Versklavung und Vergewaltigung jesidischer Mädchen erwartet
-
Nach tödlichem Waldbrand: Spaniens Regierungschef Sánchez besucht Katastrophengebiet
-
EU-Expertengremium stellt Empfehlungen für Social-Media-Verbot vor
-
Ungarisches Parlament stimmt über Absetzung von Präsident Sulyok ab
-
EU richtet zweite Geberkonferenz für Palästinenser aus
-
EU-Außenminister beraten über Sanktionen gegen Russland und israelische Siedler
-
Merz bei Gipfeltreffen der Pro-Ukraine-Koalition in Paris
-
Feuer im Wald von Fontainebleau südlich von Paris - zwei Löschflugzeuge unterwegs
-
US-Militär: Neue Angriffe auf den Iran gestartet
-
Thailand: Mindestens 27 Tote bei Feuer in Bar in Bangkok
-
Nächste Pleite gegen Sinner: Zverev verpasst Wimbledon-Titel
-
Kritik an Spaniens Ex-Regierungschef nach rassistischen Äußerungen über Fußballer
-
Knesset: Parlamentswahlen in Israel finden am 27. Oktober statt
-
Trauer im deutschen Eishockey: Schiri-Legende Kompalla ist tot
-
Drei Atomreaktoren in Frankreich wegen Hitzewelle heruntergefahren
-
Van der Poel triumphiert in Ussel - Pogacar weiter in Gelb
-
Trump-Verbündeter und Russland-Kritiker Lindsey Graham mit 71 Jahren gestorben
-
Energieversorger: Landesweiter Stromausfall in Kuba nach 24 Stunden behoben
-
Dreyfus-Gedenktag: Macron ruft zu "ständiger Wachsamkeit" gegen Antisemitismus auf
-
Kritik an geplanter Einschränkung bei Unterhaltsvorschuss
-
Plan zur Regierungsumbildung in Kiew: Selenskyj will politische Strategie ändern
-
99 Badetote im Juni: Forderungen nach mehr Schwimmkursen
-
Gedenkmarsch in Nizza für Opfer des Lkw-Attentats vor zehn Jahren
-
US-Armee: Schiffsverkehr durch Straße von Hormus fließt weiter
-
Umstrittenes Gremium: Syrisches Übergangsparlament zu erster Sitzung zusammengetreten
-
Nach Geiselnahme in Berliner Supermarkt: Entscheidung über Haftbefehl erwartet
-
Gut 22.000 künstliche Glatzen: Skurriler Rekord bei Konzert von US-Rapper Pitbull
"Hunde wurden besser behandelt": Lebenslange Haft in Völkermordprozess
Selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als die jesidischen Mädchen: In einem von verstörenden Einblicken in das Vorgehen der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) geprägten Völkermordprozess hat das Oberlandesgericht München am Montag ein irakisches Ehepaar verurteilt. Der Ehemann Twana H. S. erhielt eine lebenslange Haftstrafe, seine zu Beginn der Taten strafrechtlich noch nicht erwachsene Frau Asia R. A. neuneinhalb Jahre Jugendstrafe.
Das Gericht sah es nach fast eineinhalb Jahren Prozessdauer als erwiesen an, dass die zuletzt in Deutschland lebenden Angeklagten als IS-Mitglieder zwei jesidische Mädchen versklavt und vergewaltigt hatten. Eine der damaligen Sklavinnen verfolgte als Nebenklägerin den Prozess vor Ort, während der Urteilsbegründung brach die junge Frau immer wieder in Tränen aus.
Der Vorsitzende Richter Philipp Stoll zitierte aus der Zeugenaussage der Nebenklägerin: "Wir Jesidinnen waren die Sklavinnen - selbst Hunde hatten einen höheren Stellenwert als wir." Ihre ganze Kindheit sei nur Leid gewesen. Über das zweite von den Angeklagten versklavte Mädchen lagen nur Zeugenaussagen per Video vor. Sie beschrieb darin den Umgang als "sehr grausam".
Der IS beging gezielt schwerste Verbrechen an Mitgliedern der Religionsgemeinschaft der Jesiden, was von der Bundesrepublik Deutschland als Völkermord eingestuft wird. Richter Stoll sagte, mit dem Prozess sei es auch darum gegangen, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. Das Gericht habe die Angeklagten nicht stellvertretend für die Gräuel des IS verurteilt, sondern für ihre eigenen Taten. Diese fanden auf syrischem Staatsgebiet statt.
Der Mann und die Frau waren IS-Mitglieder, der Mann wurde dafür bereits in einem früheren Prozess rechtskräftig verurteilt. Nun wurden die Angeklagten unter anderem wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen durch die Versklavung und die Vergewaltigung verurteilt.
H. S. wurde 1981 im Irak geboren. Er kam 2002 nach Deutschland, arbeitete als Friseur und wurde Vater. Ab 2013 soll er sich in einer salafistisch geprägten Münchner Moschee radikalisiert haben und 2015 in den Irak ausgereist sein. Dort soll er kurz darauf auf Druck von deren Familie seine 1996 geborene Frau geheiratet haben.
Auf Wunsch der Frau kaufte der Mann 2015 laut Gericht auf einem Basar ein fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin. Im Jahr 2017 kam noch ein zwölfjähriges Mädchen dazu. Beide Kinder vergewaltigte der Mann nach Überzeugung des Gerichts. Dies sieht das Gericht unter anderem durch Gutachten von Sachverständigen als belegt. Die Vergewaltigungen wurden demnach dabei von der Frau unterstützt.
In einem der Fälle legte diese der Zwölfjährigen Kleider bereit und behauptete, sie solle sich für eine Hochzeit schön machen - danach sei dann der Mann in das Zimmer gekommen und habe das Kind vergewaltigt. Die Frau selbst verbrühte laut Gericht in einem Fall die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser - ein Fall von wiederholter Folter der Kinder. Das junge Mädchen sei immer wieder auch bewusst überfordert worden und habe nie kindgerecht leben dürfen - beide Opfer seien bis heute schwer traumatisiert und als Folgen der Versklavung erkrankt.
Ihre eigene Religion hätten die Kinder nicht ausüben dürfen und stattdessen islamische Glaubensregeln befolgen müssen. Wie Richter Stoll sagte, ist es damit die erste Verurteilung in Deutschland wegen der Überführung von Opfern in eine andere Volksgruppe, also die Umerziehung der Jesidinnen zum Islam. So habe die jüngere der Sklavinnen ihre Muttersprache verloren und benötige einen Dolmetscher für Telefonate mit ihrer Mutter, sie habe auch ihre Religion verloren.
X.Brito--PC