-
Trotz Schläger-Wurf: Zverev im Achtelfinale der US Open
-
US-Gesandte und Putin erörtern in Moskau "konkrete Pläne" zur Beendigung des Krieges
-
Jovic gewinnt Duell der Toptalente - Osaka nun gegen Rybakina
-
"Deutschland kann Raumfahrt": Rakete von bayerischem Unternehmen erreicht Orbit
-
Von der Leyen reist nach Grönland
-
Wählerinnen und Wähler stimmen in Sachsen-Anhalt über neuen Landtag ab
-
Weißes Haus: US-Gesandte und Putin erörterten "konkrete Pläne" zur Beendigung des Kriegs
-
"Deutschland kann Raumfahrt": Trägerrakete Spectrum hat Orbit erreicht
-
Wirtschaftsweise: AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt würde Fachkräfte abschrecken
-
Özdemir fordert "Hochdruck" beim Schutz sicherheitsrelevanter Infrastruktur
-
Revolutionsgarden: Iran nimmt nach US-Angriff Tanker in Hormus-Meerenge ins Visier
-
Nach Drohnenvorfall: Innenministerium plant Schutzschirm gegen russische Sabotage
-
Putin führt Gespräche mit US-Gesandten über Ukraine
-
Putin empfängt US-Gesandte zu Gesprächen über Ukraine-Krieg
-
Bei Musiala-Comeback: Bayern patzt auf Schalke
-
Russisches Fernsehen: Putin empfängt US-Gesandte zu Gesprächen über Ukraine-Krieg
-
Knoten platzt gegen Japan - wieder alles drin für DBB-Frauen
-
Mit Moral und Glück: BVB siegt nach Comeback
-
Vuelta: Brenner gewinnt schwere Bergetappe - Mas weiter vorne
-
Vor der Wahl: Tausende Menschen feiern Demokratiefest in Magdeburg
-
DFB-Pokal: Bayern empfangen Magdeburg
-
Zehn Tage nach Sturzflut in Nepal weckt Bergung von zwei Überlebenden neue Hoffnung
-
"Einer der prägenden Charakterdarsteller": Michael Mendl gestorben
-
Füllkrug trifft: Werder ringt Leipzig nieder
-
Elversberg setzt Traumstart fort - Wagner sieht Gelb-Rot
-
US-Militär: Drei iranische Öltanker der iranischen Revolutionsgarden zerstört
-
Entscheidendes Eigentor: BVB siegt nach Comeback
-
Bis September rund 52.500 Anträge für E-Auto-Prämie bewilligt
-
Sensation in Monza: Gasly holt die Pole-Position
-
Vor der Wahl: Mehrere tausend Teilnehmer feiern Demokratiefest in Magdeburg
-
Ungarn will wehrpflichtigen Ukrainern weiter Schutz gewähren
-
Zwölf Sprengstoffvorrichtungen in Sachsen gefunden - Polizei prüft Verbindung
-
Trump-Gesandte mit Vorschlag zu Beendigung des Ukraine-Kriegs in Moskau eingetroffen
-
Infekt: Peterson fehlt DBB-Frauen gegen Japan
-
Nach 3:0-Führung: Wolfsburg verschenkt Heimsieg
-
Nürnberg gibt erstmals Punkte ab
-
Mehrere tausend Teilnehmer versammeln sich zu Demokratiefestival in Magdeburg
-
Nach Sturzflut in Nepal: Rettung von zwei weiteren Überlebenden weckt neue Hoffnung
-
Russell in Monza vor Hamilton - Antonelli Vierter
-
Rechtsstreit um Briefwahl in den USA geht in weitere Runde
-
Anderthalb Wochen nach Sturzflut zwei weitere Menschen in Nepal lebend geborgen
-
US-Gesandte Kushner und Witkoff zu Gesprächen über Ukraine-Krieg in Moskau
-
Verletzter Pogacar beendet Saison - und verlängert bis 2032
-
"Eines der prägendsten Gesichter der Filmlandschaft": Michael Mendl gestorben
-
Schauspieler Michael Mendl gestorben
-
Nach Eklat in Lyon: UEFA sperrt Fener-Profi Guendouzi
-
Angriffe auf Umspannwerke: Amprion-Chef will für Unternehmen mehr Befugnisse
-
Mehr als neun Tage nach Sturzflut weiterer Mensch lebend aus Tunnel in Nepal gerettet
-
S04-Legende Thon hofft auf würdigen Neuer-Abschied auf Schalke
-
CDU im Saarland wählt Landeschef Toscani als Spitzenkandidat für Landtagswahl
Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.O.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt
Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen für das Verabreichen von K.O.-Tropfen vorgestellt. Der am Freitag vorgelegte Entwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren für den Einsatz der Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten vor. Abgestimmt werden soll über den Gesetzesantrag aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, er wurde den Ausschüssen der Länderkammer zur Beratung zugewiesen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin stellt dieser klar, dass das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen, um jemanden sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen kein "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches.
Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Das Verabreichen der Tropfen ist damit zwar strafbar - fällt aber nicht unter den Tatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.
Der Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens zielt nun auf eine Ergänzung der entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch zu Sexual- und Raubstraftaten. Die "Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen", also auch K.O.-Tropfen, soll der Verwendung einer Waffe oder eines "gefährlichen Werkzeugs" gleichgestellt werden. Dies würde dann eine Mindeststrafe von fünf Jahren nach sich ziehen.
"K.O.-Tropfen bergen, insbesondere in Verbindung mit Alkohol oder Betäubungsmitteln, erhebliche gesundheitliche Risiken bis hin zu einer Todesgefahr in sich", heißt es im Antrag zur Begründung. Bei Sexualdelikten käme erschwerend hinzu, dass eine sexuelle Gewalterfahrung im Zustand der Bewusstlosigkeit sowohl körperlich als auch psychisch traumatisierend wirken könne.
Der Bundesrat hatte bereits Ende März eine Strafverschärfung für den Einsatz von K.O.-Tropfen gefordert. Ein konkreter Gesetzentwurf wurde damals aber nicht vorgelegt, stattdessen wurde die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.
K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln.
A.Silveira--PC