-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
-
Seoul: Nordkorea feuert rund zehn ballistische Raketen ab
-
Davies über Musiala: "Er wird stärker zurückkommen"
-
Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende
-
US-Staatsverschuldung übersteigt Schwelle von 40 Billionen Dollar
-
Drei Spieler teilen sich 50 Millionen Euro: Wieder Rekord-Lottojackpot geknackt
-
NHL: Draisaitl und Peterka kommen 2027 nach Deutschland
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit unter Azubis erreicht neuen Tiefpunkt
-
Zwei Jugendliche Opfer von tödlichem Unfall in Hessen - acht Jugendliche in Auto
-
Japanischer Fußballer Kazuyoshi Miura mit 59 Jahren ältester Torschütze beim Kaiserpokal
-
Mehr deutsche Exporte im ersten Halbjahr - USA und China bereiten Sorgen
-
Statistik von Medizinischem Dienst: Knapp 3100 Behandlungsfehler bestätigt
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan erhält Hessischen Friedenspreis
-
Studie: Waldbrand-Zerstörungen in Europa könnten sich durch Klimawandel verdreifachen
-
FIFA-Machtkampf: Hoeneß zählt Infantino an
-
Hoeneß warnt: Klopp ist kein Messias
-
Frauen machen häufiger höhere Schulabschlüsse als Männer
-
Spahn gibt auch Vorsitz von CDU Münsterland ab
-
Verband: Solarausbauziel für 2026 bereits erreicht - weiterer Ausbau aber gefährdet
-
Als Elvedi-Ersatz: Gladbach holt Itakura zurück
-
Waldbrand im Hohen Venn: Deutsche Feuerwehrleute ziehen ab
-
Klimaphänomen El Niño: Für 80 Prozent von Honduras Dürre-Alarm ausgerufen
-
Niedrige Speicherstände: Verbraucherschützer warnen vor steigenden Gaspreisen
-
DGB-Ausbildungsreport: Zufriedenheit der Azubis sinkt auf neues Tief
Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Staatsanwaltschaft von Schuld überzeugt
Im Raubprozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Landgericht Verden ihr Plädoyer begonnen und sich von der Schuld der Angeklagten überzeugt gezeigt. In der Gesamtschau bestünden "keine vernünftigen Zweifel" an der Täterschaft Klettes, sagte die Erste Staatsanwältin Annette Marquardt. Sie setzt ihr Plädoyer am Mittwoch fort, zu ihrer Strafmaßforderung kam sie noch nicht.
Angesichts einer Vielzahl von Indizien und Spuren stehe aus ihrer Sicht fest, dass Klette gemeinsam mit den noch flüchtigen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub in den Jahren 1999 bis 2016 zahlreiche hochprofessionelle Überfälle unter anderem Geldtransporte und Kassenbüros von Supermärkten verübt habe, sagte die Vertreterin der Anklage. Diese seien von einer "erheblichen kriminellem Energie" gekennzeichnet gewesen, die psychischen Folgen für die Opfer seien "verheerend".
Klette muss sich seit etwas mehr als einem Jahr vor dem Landgericht Verden wegen der mutmaßlichen Beteiligung an der Serie bewaffneter Raubüberfälle verantworten. Die gemeinsam mit Garweg und Staub mutmaßlich begangenen Taten ereignete sich nach der Auflösung der linksextremistischen RAF in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Laut Anklage dienten sie der Geldbeschaffung für das Leben des untergetauchten Trios in der Illegalität. Klette wurde im Februar 2024 in Berlin gefasst worden, wo sie jahrelang unter falschem Namen gelebt hatte. In ihrer Wohnung fanden sich unter anderem Waffen und andere bei den Taten verwendete Gegenstände, sehr ausführliche Aufzeichnungen sowie mehr als 240.000 Euro in bar. Dies sind wichtige Beweismittel. In Fluchtautos wurde laut Anklage auch Klettes DNA nachgewiesen.
Da bei einem Überfall im Jahr 2015 mit einem Sturmgewehr mit gehärteter Spezialmunition auf die Fahrerkabine eines Geldtransporters geschossen wurde, wirft die Anklage Klette auch mittäterschaftlichen versuchten Mord vor, obwohl sie nicht schoss. Kugeln schlugen durch, verletzt wurde aber niemand. Daneben geht es unter anderem um den Vorwurf des schweren bewaffneten Bandendiebstahls.
Um Vorwürfe im Zusammenhang mit der RAF geht es in dem Verfahren dagegen nicht. Wegen Klettes mutmaßlicher Beteiligung an deren Anschlägen erhob die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zuletzt unter anderem wegen versuchten Mordes Anklage gegen die inzwischen 67-Jährige. Dabei geht es um zwei Anschläge und einen gescheiterten Anschlag in den 90er Jahren. Über die Zulassung dieser Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
E.Paulino--PC