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Linke will mit Organklage im Eilverfahren neues Heizungsgesetz stoppen
Linke will mit Organklage im Eilverfahren neues Heizungsgesetz stoppen
Die Fraktion der Linken im Bundestag will mit einer Organklage im Eilverfahren das geplante neue Heizungsgesetz von Union und SPD stoppen. Sie reichte die Klage am Freitag beim Bundesverfassungsgericht ein, wie die Abgeordneten mitteilten. Gegenstand der Klage ist demnach das Verfahren bei der geplanten Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes.
Mit der Reform sollen Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden. Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen. In der ersten Lesung im Bundestag hatte die Opposition den Gesetzentwurf scharf kritisiert.
Die Fraktion der Linken monierte nun am Freitag, die Parlamentsmehrheit von Union und SPD treibe das Verfahren im Eiltempo voran, obwohl essenzielle Informationen zur Wirkung des Gesetzes fehlten. Die Verabschiedung solle bereits in der Sitzungswoche vom 6. bis 10. Juli vor der Sommerpause stattfinden. "Die Eile des Verfahrens ist unzulässig."
Die Fraktion erläuterte, dass die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel - also dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen - zu einem Rückschritt im Klimaschutz führen werde. Die zu erwartenden Mehremissionen würden die Gestaltungsfreiheit künftiger Gesetzgeber "massiv einengen". In der Gesetzesbegründung seien auch "keinerlei Abschätzungen zu dem Mehremissionen enthalten". Außerdem sei die Verfügbarkeit von Grüngasen "völlig unklar".
Die Regierung müsse aber alle Informationen für eine gut begründete Entscheidung der Parlamentarier offenlegen, argumentierten die Linken. Diese Pflicht habe die Regierung bislang nicht wahrgenommen. Das zeigten zahlreiche Anfragen der Fraktion zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz.
Mit der Organklage im Eilverfahren will die Partei die zweite und dritte Lesung im Bundestag stoppen. Ohne diesen Stopp würden "die Beteiligungsrechte der Abgeordneten endgültig vereitelt", argumentiert die Fraktion. Eine Verzögerung sei "zumutbar".
Die Sprecherin der Linken-Fraktion für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, erklärte: "Mit diesem Gebäudemodernisierungsgesetz opfert die Bundesregierung den Klimaschutz den Interessen der fossilen Gaswirtschaft." Statt die Schutzbedürftigkeit der Menschen im ihrem eigenen Zuhause in den Mittelpunkt zu stellen, würden die Interessen der fossilen Gaswirtschaft bedient, die Folgekosten der steigenden Emissionen und dubioser Grüngase würden auf die Zukunft abgewälzt.
"Wer dem Parlament die Entscheidungsgrundlagen vorenthält, beschädigt nicht nur den Klimaschutz, sondern auch die demokratische Verantwortung gegenüber künftigen Generationen." Die Bundesregierung müsse diesen "klimapolitischen Totalausfall" sofort zurückziehen und einen verfassungsgemäßen Gesetzentwurf mit einer ernsthaften Folgenabschätzung vorlegen, forderte Bock.
A.Seabra--PC