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Greenpeace Deutschland verlangt Schutz vor Einschüchterungsklagen
Vor dem Hintergrund eines aktuellen Urteils in den USA hat Greenpeace Deutschland von der künftigen Bundesregierung gefordert, sogenannte Einschüchterungsklagen hierzulande auszuschließen. "Die Entscheidung in den USA zeigt, dass es offensichtlich nicht um die Sache, sondern darum geht, freie Meinungsäußerung zu unterbinden", erklärte Greenpeace am Donnerstag in Hamburg. Kritische zivilgesellschaftliche Stimmen sollten so "auch mittels Gerichtsprozessen zum Schweigen gebracht werden".
Ein Gericht im US-Bundesstaat North Dakota hatte Greenpeace am Mittwoch in erster Instanz zur Zahlung von mehreren hundert Millionen Dollar Schadenersatz an den Betreiber einer Ölpipeline verurteilt. Greenpeace USA hatte zuvor Proteste gegen die Pipeline, die durch Gebiete von Sioux-Stämmen führt, unterstützt. Das Urteil erging unter anderem wegen Hausfriedensbruchs, Belästigung, Verschwörung und Zugangsentzugs zu den Grundstücken des Pipeline-Betreibers.
Die Vorstandssprecherin sozial-ökologische Gerechtigkeit, Baro Vicenta Ra Gabbert, sprach von einer sogenannten "Slapp-Klage" (Strategic Lawsuit against Public Participation). Um Ähnliches in Deutschland zu verhindern, sei es nun wichtig, "dass die künftige Bundesregierung die Anti-Slapp-Richtlinie der EU effektiv umsetzt und so Demokratie und freie Meinungsäußerung schützt".
Laut einer am Mittwoch veröffentlichten Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), der Otto Brenner Stiftung, des Umweltinstituts München und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten Union (dju) in Verdi handelt es sich bei "Slapp-Klagen" um rechtsmissbräuchliche Klagen, mit denen Kritikerinnen und Kritiker eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden sollen. Betroffen seien neben zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Greenpeace auch Journalistinnen und Journalisten.
Die Strategie dabei sei, durch die Klagen und Drohungen mit hohen Schadenersatzforderungen deren finanzielle und zeitliche Ressourcen zu erschöpfen. "Durch Klagen, Abmahnungen und andere juristische Mittel sollen unliebsame Stimmen aus dem demokratischen Diskurs verdrängt werden", hieß es. Die EU-Richtlinie zum Schutz vor solchen Maßnahmen muss Deutschland bis Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.
F.Cardoso--PC