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Beschwerde gegen 2023 beschlossenes Klimaschutzprogramm scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde gegen das 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte sie nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. 2024 war bereits ein neues Klimaschutzgesetz in Kraft getreten, gegen das ebenfalls Beschwerden laufen. Über diese ist noch nicht entschieden. (Az. 1 BvR 2047/23)
Die Beschwerdeführenden im aktuellen Fall, ein junger Erwachsener und eine Minderjährige, hätten sich erst an andere Gericht wenden müssen, erklärte das Verfassungsgericht. Es nahm die mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe eingereichte Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Darin wurde argumentiert, dass die Lasten für die Bewältigung des Klimawandels nicht einseitig in die Zukunft verlagert werden dürften. Das gefährde die Freiheit und Lebensgrundlagen von jungen und künftigen Generationen. Die beschlossenen Maßnahmen reichten nicht einmal ansatzweise aus, um die Klimaziele bis 2030 einzuhalten.
Das Klimaschutzprogramm war im Oktober 2023 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Es zählt verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf, war aber von Anfang an umstritten. Das lag unter anderem daran, dass die Pflicht zur Einhaltung der sogenannten Sektorziele, also der Ziele in einzelnen Bereichen, abgeschafft werden sollte. Künftig sollte das Klimaziel nur sektorübergreifend erreicht werden müssen - dazu wollte die Regierung das Klimaschutzgesetz reformieren.
Klagen am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten Erfolg, eins der Urteile wurde rechtskräftig. Demnach muss beim Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft nachgebessert werden. Gegen das zweite Urteil für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr wurde dagegen Revision eingelegt, damit muss sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befassen.
Im Juli 2024 schließlich trat das neue Klimaschutzgesetz in Kraft. Einklagbare Sektorziele für die Senkung der Treibhausgasemissionen wurden damit abgeschafft. Auch gegen dieses Gesetz gehen mehrere Umweltschutzorganisationen vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Wann Karlsruhe darüber entscheidet, ist noch nicht bekannt. Der Jahresvorschau des Gerichts zufolge ist eine Entscheidung noch für dieses Jahr geplant.
V.Fontes--PC