-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
-
Entdeckung von schnellstem Stern der Milchstraße verspricht Erkenntnisse über Schwarzes Loch
-
26 Jahre nach Tötung von Ehefrau in Bayern: Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteil
-
Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist
-
Mord an Ehefrau: Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält lebenslange Freiheitsstrafe
-
Waldbrand in Belgien laut Behörden "vollumfänglich unter Kontrolle"
-
Vorsorgeuntersuchung für Neun- bis Zehnjährige bei Kinderarzt wird Kassenleistung
-
Drohnen-Abwehr: Grüne fordern einheitliche Regeln und Gipfel im Kanzleramt
-
Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig
-
Israel weist Kritik aus Großbritannien an Siedlungsprojekt E1 zurück
-
Heimkehr des verlorenen Sohns: Prinz Harry zieht offenbar zurück nach Großbritannien
-
Unbekannte überfallen in Bayern Kurierfahrer und stehlen hunderte Smartphones
-
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
-
Mindestens 16 Tote bei russischen Angriffen auf Region Kiew
-
Außerehelicher Sex: Vier Menschen in Indonesien mit je 100 Stockhieben bestraft
-
BVB will den Titel - alle Zugänge bereit für Supercup
-
BVB zeigt Mitgefühl mit Musiala
-
Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele
-
DGB-Ausbildungsreport: Neues Tief bei Zufriedenheit von Azubis
-
US-Zentralbanker für höhere Zinsen bei anhaltend hoher Inflation
-
Drogen und Kosmetik in Haftanstalt geschmuggelt: Großrazzia in Bremen und Niedersachsen
-
43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen
-
Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt
-
"Verrat": Weltweites Fanbündnis forciert Sturz Infantinos
Klage für besseren Brandschutz in einem Stuttgart-21-Tunnel gescheitert
Eine Klage für die nachträgliche Verbesserung des Brandschutzes in einem der Tunnel von Stuttgart 21 ist vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die regionale Umweltvereinigung Schutzgemeinschaft Filder ist nicht klagebefugt, wie das Gericht am Donnerstag in Leipzig urteilte. Ihr satzungsgemäßer Aufgabenbereich werde nicht berührt. (Az. 7 C 8.24)
Anerkannte Umweltverbände und -vereinigungen können vor den Verwaltungsgerichten gegen Entscheidungen von Behörden vorgehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die in ihrer Satzung vorgesehene Förderung der Ziele des Umweltschutzes davon betroffen ist. Hier war das nicht der Fall, wie das Gericht entschied.
Die Umweltvereinigung wollte erreichen, dass der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben oder geändert wird. Das Gericht führte nun aus, dass es sich bei den Regelungen des Eisenbahnrechts nicht um umweltbezogene Vorschriften handle. Umweltbezogen sei eine Vorschrift, wenn sie sich auf Umweltbestandteile oder Faktoren beziehe und mindestens ein Umweltschutzziel habe.
Als Umweltbestandteile definiert das Recht unter anderem Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume. Faktoren sind demnach Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle oder Emissionen, die sich auf die Umwelt auswirken können. Die Vorschriften sollten Schäden bei Bränden in Eisenbahntunneln vermeiden oder minimieren und seien nicht umweltbezogen, erklärte das Gericht.
Zuvor hatte schon der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Klage abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision dagegen teilweise für einen Tunnel zu. Es wollte die näheren Voraussetzungen klären, unter denen Umweltvereinigungen gegen Entscheidungen von Behörden vorgehen könne.
Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist seit Langem umstritten. Die Planungen, die einen neuen unterirdischen Hauptbahnhof in Stuttgart, weitere Haltestellen sowie eine Reihe neuer Strecken in der Region vorsehen, sind inzwischen Jahrzehnte alt.
Bei Baubeginn war die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die für Ende 2026 angepeilte Eröffnung des neuen Tiefbahnhofs erneut verschoben wird. Einen neuen Termin gibt es noch nicht.
P.Cavaco--PC