-
Gespräche zwischen Iran und den USA am Freitag im Oman
-
Trump: Irans geistliches Oberhaupt Chamenei sollte "sehr besorgt" sein
-
VfB im Halbfinale: Arbeitssieg in Kieler Kältekammer
-
Generalprobe ohne NHL-Profis: DEB-Team schlägt Italien
-
Minnesota: Trump-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab
-
"Außergewöhnlicher" Starkregen: Tausende Menschen in Spanien evakuiert - ein Toter in Portugal
-
Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik
-
ESPN: Dallas gibt Davis an Wizards ab
-
Attentatsversuch auf Trump: 59-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
-
Minister: Italien wehrt russische Cyberattacken auf Olympische Winterspiele ab
-
Bei Entrümpelung entdeckte Frauenleiche: Tatverdacht gegen Lebensgefährten erhärtet
-
Curling macht den Anfang: Olympische Wettbewerbe haben begonnen
-
Kiew: Verlauf von Ukraine-Gesprächen in Abu Dhabi "substanziell und produktiv"
-
"Strategische Partnerschaft" gesucht: Merz zu Besuch in Golfstaaten
-
Mehr Unabhängigkeit von China: USA, EU und Japan verkünden Rohstoffpartnerschaft
-
Knöchelprobleme: Zverev sagt Teilnahme für Rotterdam ab
-
Französischer Ex-Minister Lang wegen Epstein-Kontakten unter Druck
-
Draisaitl und Schmid deutsche Fahnenträger
-
"Washington Post" entlässt zahlreiche Journalisten
-
Mann betäubt und durch Brand getötet: Memminger Mordurteil gegen Ehefrau bestätigt
-
Tarifkonflikt in öffentlichem Dienst: Warnstreiks im Westen und Norden
-
"Schlimmste Reporterin": Trump beleidigt CNN-Journalistin nach Frage zu Epstein-Akten
-
Urteil in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T. wegen Angriffs auf Rechtsextreme
-
EU-Parlament setzt Umsetzung von US-Zolldeal aus dem vergangenen Jahr fort
-
Washington verlängert Handelsabkommen mit afrikanischen Ländern bis Ende des Jahres
-
Minneapolis: US-Regierung zieht 700 Einsatzkräfte ab
-
Lange Haftstrafen für Schleusungen von Chinesinnen zur Prostitution in Hessen
-
Girona bestätigt: Ter Stegen muss operiert werden
-
Thüringen: AfD scheitert mit Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Voigt
-
Moskau bekräftigt bei Ukraine-Gesprächen Anspruch auf Donbass
-
Telekom nimmt KI-Rechenzentrum in München in Betrieb
-
Mette-Marits Sohn gesteht "viel Sex, viel Drogen und viel Alkohol"
-
Bundesamt bremst Integrationskurse für Migranten aus
-
In Sonderzug nach Saarbrücken: Fußballfan beleidigt Reinigungskräfte rassistisch
-
Bundesregierung lehnt Boykott von Fußball-WM in USA ab
-
Gericht in Ungarn: Acht Jahre Haft für deutsche Aktivistin Maja T.
-
Olympia: Italien wehrt russische Cyber-Attacke ab
-
Auslaufender New Start-Vertrag: Papst Leo XIV. warnt vor "neuem Wettrüsten"
-
15 Tote nach Zusammenstoß von Migrantenboot mit griechischer Küstenwache
-
Bahnmitarbeiter in Hamburg angegriffen und verletzt
-
Vergewaltigungs-Prozess: Mette-Marits Sohn gesteht unter Tränen Leben im Exzess
-
Tabor vor Olympia: "Wollen unter die besten drei Nationen"
-
"Strategische Partnerschaft" gesucht: Merz zu Besuch in Golfstaaten aufgebrochen
-
"Bandenwerbung-Affäre": Osnabrügge und DFB freigesprochen
-
Tod von Schaffner: Dobrindt fordert höhere Strafen für Angriffe auf Bahnpersonal
-
Merz zu Besuch in den Golfstaaten aufgebrochen
-
Le Pen will nach Prozessende Präsidentschaftskandidatur klären
-
Tödliches Missverständnis: 20-Jähriger stirbt nach Angriff in Köln
-
Medien: Compagnoni und Tomba entzünden Olympisches Feuer
Klage für besseren Brandschutz in einem Stuttgart-21-Tunnel gescheitert
Eine Klage für die nachträgliche Verbesserung des Brandschutzes in einem der Tunnel von Stuttgart 21 ist vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Die regionale Umweltvereinigung Schutzgemeinschaft Filder ist nicht klagebefugt, wie das Gericht am Donnerstag in Leipzig urteilte. Ihr satzungsgemäßer Aufgabenbereich werde nicht berührt. (Az. 7 C 8.24)
Anerkannte Umweltverbände und -vereinigungen können vor den Verwaltungsgerichten gegen Entscheidungen von Behörden vorgehen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die in ihrer Satzung vorgesehene Förderung der Ziele des Umweltschutzes davon betroffen ist. Hier war das nicht der Fall, wie das Gericht entschied.
Die Umweltvereinigung wollte erreichen, dass der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben oder geändert wird. Das Gericht führte nun aus, dass es sich bei den Regelungen des Eisenbahnrechts nicht um umweltbezogene Vorschriften handle. Umweltbezogen sei eine Vorschrift, wenn sie sich auf Umweltbestandteile oder Faktoren beziehe und mindestens ein Umweltschutzziel habe.
Als Umweltbestandteile definiert das Recht unter anderem Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume. Faktoren sind demnach Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle oder Emissionen, die sich auf die Umwelt auswirken können. Die Vorschriften sollten Schäden bei Bränden in Eisenbahntunneln vermeiden oder minimieren und seien nicht umweltbezogen, erklärte das Gericht.
Zuvor hatte schon der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Klage abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht ließ die Revision dagegen teilweise für einen Tunnel zu. Es wollte die näheren Voraussetzungen klären, unter denen Umweltvereinigungen gegen Entscheidungen von Behörden vorgehen könne.
Das Bahnprojekt Stuttgart 21 ist seit Langem umstritten. Die Planungen, die einen neuen unterirdischen Hauptbahnhof in Stuttgart, weitere Haltestellen sowie eine Reihe neuer Strecken in der Region vorsehen, sind inzwischen Jahrzehnte alt.
Bei Baubeginn war die Inbetriebnahme für Ende 2019 anvisiert worden. Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass die für Ende 2026 angepeilte Eröffnung des neuen Tiefbahnhofs erneut verschoben wird. Einen neuen Termin gibt es noch nicht.
P.Cavaco--PC