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Unionsfraktion hält Heizungsgesetz für nicht beschlussfähig
Die Unionsfraktion hält das von der Regierungskoalition beschlossene Heizungsgesetz derzeit nicht für beschlussfähig. "Statt das Gesetz ohne Beratung durchzupeitschen, sollte die Ampel die Stopp-Taste drücken", sagte Fraktionsvize Jens Spahn (CDU) am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Wenn die Regierung das Gesetz ohne jede weitere Veränderung durchziehe, sei klar: "Wir werden es im Falle einer Regierungsbeteiligung nach der Wahl 2025 wieder zurücknehmen."
Ein Fachgespräch mit Verbänden habe ergeben, dass noch zu viele Fragen ungeklärt seien und die Verunsicherung in der Wirtschaft sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin groß sei, sagte Spahn. Unter anderem sei der Aspekt der Förderung noch unklar und die Technologieoffenheit "insbesondere bei Wasserstoff nicht ausreichend".
Der Bundestag soll am Freitag in zweiter und dritter Lesung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abstimmen. Über die Aufsetzung dieses Tagesordnungspunkts besteht derzeit allerdings noch kein Einvernehmen zwischen den Fraktionen. Der Bundestag bestimmt am Dienstag die genaue Tagesordnung.
Das GEG sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was klassische Öl- und Gasheizungen nicht leisten können. Diese Vorgaben sollen ab 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Bei allen anderen Gebäuden sollen die Kommunen zuerst ihre Wärmepläne vorlegen. Daher ist das GEG eng an das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gebunden.
An dem Fachgespräch auf Einladung der Unionsfraktion am Montag nahm eine ganze Reihe von Verbänden aus den Bereichen Energiewirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk teil, aber auch Mieterschützer, Verbraucherschützer und Vertreter von Städten und Gemeinden sowie die Immobilienwirtschaft. Viele beklagten, nicht ausreichend in die Debatte über das komplexe Gesetz eingebunden worden zu sein beziehungsweise zu wenig Zeit für die Auseinandersetzung gehabt zu haben.
Der Deutsche Mieterbund bemängelte unter anderem, dass noch immer nicht klar sei, wer welche Förderung beim Heizungstausch erhalte. Dem Städte- und Gemeindebund fehlt es wiederum an klaren Vorgaben, wie die kommunale Wärmeplanung tatsächlich verbindlich gemacht werden könne und dem Verbraucherzentrale Bundesverband an Regelungen zu einer besseren Energieeffizienz.
Der Normenkontrollrat, der die Bundesregierung hinsichtlich des bürokratischen Aufwands von Gesetzen berät, forderte, dass das Heizungsgesetz noch einmal auf seine bürokratischen Folgen hin überprüft werden müsse. "Hier gibt es große Unsicherheiten und ich appelliere, im parlamentarischen Verfahren das Gesetz noch mal genau zu prüfen", sagte der Vorsitzende Lutz Goebel der "Rheinischen Post". Durch das neue Gesetz entstehe neben einem hohen Nutzen auch ein "enormer Aufwand".
A.F.Rosado--PC