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Gericht erlaubt AfD-Termin in Ettlingen und verbietet vorsorglich Auftritt Sellners
Die Stadt Ettlingen in Baden-Württemberg muss der AfD für eine Wahlkampfveranstaltung einen Saal zur Verfügung stellen. Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner darf aber nicht auftreten, wie das Verwaltungsgericht Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag entschied. Im Vorfeld war darüber spekuliert worden, dass Sellner bei dem sogenannten Bürgerdialog unter dem Titel "Remigration Theorie und Praxis" auftauchen könnte.
Die Stadt war von dem Mietvertrag für die Veranstaltungsräume zurückgetreten. Als Grund nannte sie das Thema und die Einladung der brandenburgischen AfD-Abgeordneten Lena Kotré. Diese nahm im Januar in Brandenburg an einer Veranstaltung mit Sellner teil.
Ein AfD-Mitglied des Ettlinger Gemeinderats wandte sich per Eilantrag an das Gericht. Dieses erlaubte nun die Veranstaltung in den Räumlichkeiten. Es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass mit Straftaten zu rechnen sei, erklärte es. Die Stadt habe keine konkret befürchtete Äußerung von Kotré benannt, die strafbar wäre, das Thema allein sei es nicht.
Das AfD-Mitglied sagte vor Gericht allerdings nicht verbindlich zu, dass Sellner nicht dabei sein würde. Darum ordnete das Gericht an, dass er jedenfalls nicht teilnehmen dürfe. Denn im Fall von Sellners Teilnahme sei mit rassistischen Äußerungen zu rechnen, die gegen die Menschenwürde verstießen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründeten.
Sellner ist einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Identitären Bewegung. Vor einigen Tagen forderte die Bundesspitze der AfD alle Gliederungen der Partei dazu auf, auf Veranstaltungen mit ihm zu verzichten.
Die in rechtsextremen Kreisen populäre Vorstellung von "Remigration" läuft auf die Schaffung von homogenen Bevölkerungen und die Ausweisung aller Menschen hinaus, die als nicht dem Volk zugehörig empfunden werden. Der AfD-Bundesvorstand distanzierte sich von dem Konzept zwar - allerdings nahm ein AfD-Bundesparteitag vor einem Jahr die Forderung nach "Remigration" offiziell ins Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 auf.
In Baden-Württemberg wird am 8. März ein neuer Landtag gewählt. Gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts kann noch vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim vorgegangen werden.
E.Borba--PC