-
Wahlbehörde in Peru erklärt Fujimori zur Siegerin der Präsidentenwahl
-
Hilfe für die Ukraine: Wadephul sieht USA auf Seite der Europäer
-
Nagelsmann bringt Undav für Musiala
-
Sorgerechtsstreit als mutmaßliches Motiv: Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade
-
Samba in Houston: Brasilien ringt Japan nieder
-
Macron empfängt thailändischen König in Paris
-
Frankreich und Oman fordern freie und uneingeschränkte Schifffahrt in Straße von Hormus
-
Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade: Verdächtiger ist 45-Jähriger Deutscher
-
Supreme Court: Drei Niederlagen und ein Erfolg für Trump
-
Polizei mit hunderten Kräften bei AfD-Kundgebung und Gegendemo in Berlin
-
Oberstes US-Gericht hält Missbrauchsurteil gegen Trump aufrecht
-
Ukraine: Neun Tote und mehr als 40 Verletzte bei russischen Angriffen
-
Wadephul mit Rubio in Washington zusammengekommen
-
Gündogan fordert "klare Struktur" und mehr "Disziplin"
-
Frankreich debattiert erneut über die Wiederzulassung von Bienenkillern
-
Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"
-
Oberstes US-Gericht: Rauswurf von Fed-Vorständin Cook durch Trump unrechtmäßig
-
Frankreichs Parlament verabschiedet Werbeverbot für Wegwerfmode
-
Baby aus Klinik entführt: 18-jährige Verdächtige kommt vorläufig in Psychiatrie
-
In Thüringen getötete Frau: Tatverdächtiger in Polen festgenommen
-
Dutzende Tote bei schwersten pakistanischen Luftangriffen in Afghanistan seit Monaten
-
Fünf Tote nach Schüssen in Jugendhilfeeinrichtung in niedersächsischem Stade
-
Burnham kündigt Dezentralisierung der britischen Regierung bei Wahl zum Premier an
-
Starker Auftakt in Wimbledon: Maria in Runde zwei
-
Ehefrau nach Trennung erstochen: Zwölf Jahre Haft wegen Totschlags in Hannover
-
Maresca wird Guardiola-Nachfolger bei Manchester City
-
Warten auf das "große Paket": Koalitionsausschuss soll Durchbruch bringen
-
Suche in Erdbebenregion in Venezuela dauert an - Hoffnung auf weitere Überlebende sinkt
-
Vor Nato-Gipfel: Erdogan fordert "Einbindung" der Türkei in europäische Verteidigungsstruktur
-
Zweitwärmster Juni in Deutschland: Gewitter folgen auf historische Hitzewelle
-
Fünf Tote nach Schüssen in niedersächsischem Stade - Mutmaßlicher Schütze festgenommen
-
Linke dringt auf umfassende Konzepte zum Hitzeschutz
-
Syrien verurteilt Israels Vorstöße im Süden des Landes
-
Ukraine: Sieben Tote und mehr als 30 Verletzte bei russischen Angriffen
-
Freie Tankstellen erwarten Ansturm vor Auslaufen des Tankrabatts
-
Schließung für Renovierung: Cern-Teilchenbeschleuniger soll noch leistungsfähiger werden
-
Nach neuen Angriffen: Iran und USA machen widersprüchliche Angaben zu Verhandlungen
-
Offiziell: Bayerns Basketballer holen Gavel als Trainer
-
Rohr prophezeit Weltmeister aus Afrika: "Glaube ich ganz fest"
-
Volvic wegen irreführender Werbung in Frankreich verurteilt
-
Bremer Verfassungsschutzbericht vorgestellt: Rechtsextremismus größte Gefahr
-
Iran: Erstes Treffen mit Oman zur Verwaltung von Straße von Hormus abgehalten
-
Ex-Akademieleiter Haupt kritisiert DFB: "Reicht nicht mehr"
-
Raubkopienportal movie2k: Justiz zieht Millionenbetrag von Verurteiltem ein
-
Zahl der Empfänger von Bafög für Fortbildungen leicht gesunken
-
"Kurzsichtig und fatal": Steinmeier warnt vor Verringerung des Einsatzes für UNO
-
Sehr gute Kirschenernte erwartet
-
Wadephul will mit Rubio über neue Lastenteilung in der Nato sprechen
-
Tausenden Hühnern droht Hitzetod: Polizei holt Tiertransporter aus Stau
-
"Historische" Hitze zieht ab: Wetterumschwung bringt Gewitter von Westen
Asylverfahren an der Grenze: Haft auch weiter entfernt zulässig
EU-Länder dürfen Asylbewerber in sogenannten Grenzverfahren auch in Haftanstalten festhalten, die nicht direkt an der Grenze zum Nachbarstaat liegen. Sie dürfen auch danach vorläufig dort inhaftiert bleiben, wenn ihre Rechte geschützt sind, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sollen dazu dienen, dass schneller entschieden und bei Ablehnung auch schneller abgeschoben wird. (Az. C-50/24 bis C-56/24)
Sie betreffen vor allem Staatsangehörige mit geringen Chancen auf Schutz. Die Asylbewerber bleiben in Grenznähe und reisen gar nicht offiziell ins Hoheitsgebiet ein. Künftig soll es diese Grenzverfahren europaweit geben, bis zum 12. Juni müssen die Mitgliedsstaaten die entsprechenden neuen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in nationales Recht umsetzen.
In dem Fall, der dem EuGH vorlag, ging es um Belgien. Im Jahr 2023 kamen Asylbewerber mit dem Flugzeug am Flughafen Brüssel an, der eine EU-Außengrenze darstellt. Sie beantragten internationalen Schutz an der Grenze. Die belgischen Behörden verweigerten ihnen die Einreise in das Hoheitsgebiet und brachten sie in Einrichtungen unter, die bis zu 40 Kilometer entfernt waren.
Auch nach der vorgesehenen Frist von vier Wochen für das Grenzverfahren wurden sie dort weiter festgehalten. Die Behörden begründeten das mit Fluchtgefahr. Die Asylanträge wurden weiter geprüft, aber schließlich abgelehnt. Dagegen klagten die Asylbewerber.
Das belgische Gericht fragte den EuGH, ob sie auch in die weiter entfernten Haftanstalten gebracht werden durften. Dieser bejahte nun. Auch nach der Frist für Grenzverfahren dürften sie weiter dort festgehalten werden, wenn die Gründe für den Gewahrsam weiter bestünden. Außerdem müssten die Garantien für ihren Schutz eingehalten werden.
Asylbewerber dürfen nur dann in Haft genommen werden, wenn dies erforderlich und verhältnismäßig ist, und nur so lange wie unbedingt notwendig, wie der EuGH betonte. Dass müsse in jedem Einzelfall geprüft werden.
C.Amaral--PC